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AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
Ich habe übrigens eine eigene Meinung und kann sowohl zu juristischen als auch zu steuerrechtlichen Dingen meinen Senf dazugeben, ohne mich strafbar zu machen. Wieso sollte für juristische Belange verboten sein, was z.B. bezüglich Hopfenzugabe zur Bierbrauerei erlaubt ist?
Insofern sind alle Hinweise, das man kein Jurist sei, ganz nett, aber selbst wenn man einer wäre, und/oder Quellenangaben zum Erbrechen liefern würde, wäre jegliche Aussage hier nicht mehr als eine persönliche unverbindliche Meinung. Zitat:
Wieso meint man, das man das nur in juristischen Fragen machen soll? :gruebel: |
AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
@Dejan Vu: Dein Vergleich hinkt an mehreren Stellen.
Ausbildung: Deine private Entscheidung Karriere: ebenfalls Datenbank: Eine Datenbank auszuwechseln ist heutzutage ein Kinderspiel, die richtige Architektur vorausgesetzt Aber wenn dich deine Kunden verklagen, weil deine Software Mist baut, weil du die gesetzlichen Vorgaben nicht oder nicht vollständig erfüllst, dann ist das eine ganz andere Liga. Dann kann die GMBH-Einlage oder dein Privatvermögen sehr schnell aufgebraucht sein. Du müsstest das doch eigentlich wissen. |
AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
Das Nebenthema führt Ihr bitte per PN weiter.
Ab hier bitte wieder zurück zum eigentlichen Thema. |
AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
Damit hier nicht spekuliert wird, habe ich mit meinem Steuerberater gesprochen.
Folgende Aussage:
Das ist Stand jetzt. Also Tagesaktuell und kann sich zu jedem Zeitpunkt wieder ändern. :) |
AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
Danke.
Und gut zu wissen, dass meine Rechnungs-Software dies offenbar automatisch korrekt behandelt, denn alle o.g. Punkte werden umgesetzt. |
AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
Zitat:
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AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
Zitat:
Deshalb sollte jeder seinen eigenen Steuerberater fragen um auf der gaaaaanz sicheren Seite zu sein und um ggf. jemanden zu haben, den er verantwortlich machen kann. :!: |
AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
#26 und #27, zwei User, zwei Steuerberater, zwei Meinungen. Ach tut das gut, vielleicht glaubt ihr mir ja jetzt langsam. Als SW-Entwickler sitzt du in diesem Metier fast permanent zwischen zwei Stühlen. Es sei den, man ist Jurist UND Steuerfachmann zugleich. Und dazu noch das Gehalt des Programmierers, so viel Gage kannst du nicht mal bei dieser Hitze versaufen. Aber wieder im Ernst, denkt mal über die von mir in #20 zitierte Flexibilität nach, dann seid ihr vielleicht auch auf der sicheren Seite 8-)
PS: Da fällt mir noch ein: Einen Steuerberater wirst du niemals zur Rechenschaft ziehen können, es sei denn, du weist ihm grobe Fahrlässigkeit nach, dann hat man vielleicht eine kleine Chance. |
AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
Ich seh das Problem nicht, wollen die Kunden etwa Gutschrift drauf schreiben? Schreibt Stornorechnung drauf und fertig. Oder lasst es den Anwender selbst entscheiden.
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AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
Zitat:
Anyway, der zuverlässigste Weg, um an diese Information zu kommen, ist der Gang zum zuständigen FA. Dort lässt man sich schriftlich geben, was auf so einem gearteten Beleg stehen soll. Da kann man auch gleichzeitig die fortlaufenden Rechnungsnummern ansprechen und den Antrag für die Versteuerung nach vereinnahmten Umsätzen stellen. |
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