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AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign
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@blondervolker
Ich weiß nicht, ob du schon weißt, dass dieses Forum im Zusammenspiel mit dem Browser eine Zeile umbricht, wenn die nicht mehr auf die zur Verfügung stehende Anzeigenbreite passt. Solche von Hand eingefügten Zeilenumbrüche (aus welcher Intention ist sowieso fragwürdig) lassen den Text dann sehr zerpflückt aussehen. Anhang 41601 |
Softwarepatent auf Datenbankstrukturen
Zwar schon 11 Jahre alt, aber lesenswert:
![]() Auszug: Die neunzigseitige Patentschrift hebt insbesondere die Datenstruktur der Software hervor, die eine riesige Anzahl zusammenhängender Dateneinträge beherrscht und deren Extraktion aus der Datenbasis mittels so genannter Queries ermöglicht. Start- und Enddaten bezüglich eines Eintrags indizieren dabei dessen Gültigkeitsdauer. Ähnliche Meldungen: ![]() ![]() ![]() ![]() Zitat:
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Es wurden schon vorgeschlagen, aber trotzdem: Ein zusätzliches Feld in allen wichtigen Tasbellen, welches eine Prüfsumme über die Daten des Datensatzes enthält, würde zuverlässig unbefugtes Verändern erkennen.
Das, zusammen mit dem ActionLog, wäre doch ziemlich brauchbar. Zitat:
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Nur mal so ins Blaue:
Man könnte jede Tabelle mit einem Hashfeld erweitern. Die eigene Anwendung erzeugt beim Schreiben jedes Records den Hashwert mit einem privaten Schlüssel. Ändert jemand anders die Daten oder erzeugt zusätzliche Records, passt der Hashwert nicht ohne Kenntnis des Schlüssels und des Hash-Algorithmus. Im eigenen Programm wird dann beim Lesen jedes Records (zumindest sporadisch) der Hashwert überprüft und das Programm meldet eine manipulierte Datenbank. Andere Reaktionen sind denkbar (z.B. automatische Rücksicherung der letzten Datensicherung :twisted:). Damit ist die Datenbank immer noch für alle anderen Anwendungen lesbar, aber eine unerlaubte Manipulation der Daten wird zumindest bemerkt. |
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Zitat:
wo ist denn das her? Das widerspricht evtl. dem Deutschen Urheberrechtsgesetz. Und soweit ich weiss, wurde das noch nicht abgeschafft. Das Nutzungsrecht lege ich fest und nicht mein Kunde. |
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Zitat:
Mit deiner Aussage "Das Nutzungsrecht lege ich fest und nicht mein Kunde" willst du das machen was MS/Oracle/Adobe gerne machen aber schon hundertfach von Gerichten abgewatscht wurden. |
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Was wäre denn wenn der Kunde seine Web basierte Lösung immer weiter ausweiten würde bis er die Funktionalität für seine Bedürfnisse komplett übernommen hat?
Sozusagen ein unauthorisierter Fork. Dann könnte er die ursprüngliche Software deinstallieren und mit seiner Lösung weiterarbeiten. Er könnte seine Lösung z.B. auch an ein Tochterunternehmen weitergeben. |
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An und für sich völlig legitim. Ein funktioneller Klon ohne Quellcode-Kopien dürfte komplett in Ordnung gehen. Sonst wären, wie schon angerissen, Dinge wie OpenOffice und Gimp schon lange im TOR-Netz versenkt und ein Risiko in der Benutzung für öffentlich geführte Projekte jeglicher Art. Auch Linux, als weitgehend funktioneller Unix-Klon (wenn mittlerweile auch weit darüber hinaus weiter entwickelt) hätte weit mehr Probleme gehabt bzw. hätte sie noch heute. Und selbst wenn Reverse-Engineering betrieben würde, so wäre das zumindest in Deutschland noch zumindest in einer tendenziell eher hellen Grauzone. Ein Fork wäre es nur dann, wenn tatsächlich (nachweislich!) originaler Quellcode als Basis dienen würde. So lange alles komplett selber gebaut wurde - auch bei nachempfundener GUI - würde ein Rechtsstreit vermutlich eher ungünstig für den TE ausgehen. Es sei denn im Vertrag wurden entsprechende Klauseln formuliert und diese würden vom Gericht als für wirksam angesehen werden. Das sind ja auch noch mal zwei Paar Schuhe.
Ich würde hier zwei Dinge tun: 1) Fachanwalt. So bald wie möglich. Fragen was geht und Details abklären. Da geht nichts dran vorbei. 2) Wenn vom Anwalt als aussichtsreich angesehen, jegliche Gewähr gegenüber der eigenen Software und der DB wegen des offenen und dann genutzten Schreibzugriffs als nichtig erklären, und im Problemfall die üblichen Ingineurssätze voll ausschöpfen. (Wenn es ganz düster aussieht, dann bleibt hier nur ein bitterer Nachgeschmack, und die Vermeidung solcher Dinge in der Zukunft. Life is a bitch.) Und dann alsbald dran gehen das Programm bzw. die DB so anpassen, dass ein solcher Schritt nicht ohne meine technische Unterstützung möglich wäre, und dies auch im Kaufvertrag entsprechend ausführen. Natürlich immer mit der Option für den Kunden, dass so etwas nach Absprache und Einigung im gegenseitigen Einvernehmen auch auf freundlicher Basis zu machen ist. Ihm die Möglichkeit ganz verbauen würde ich nicht, das macht mein Produkt unattraktiv. |
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Hallo,
Zuvor hatte in einer Grundsatzentscheidung der EuGH (Rs. C-128/11 vom 3. Juli 2012),also das höchste europäische Gericht,den Handel mit "gebrauchter Software" für zulässig erklärt,und zwar unabhängig davon, auf welchem Wege die Weitergabe der Softwareprogramme erfolgt (ist). Hier ist ein Link wo es herstammt: ![]() :shock::cyclops: Ich hab genu so blöd geschaut...:-D |
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Die Frage, die ich mir gerade stelle ist, warum denn der Großkunde ein Webfrontend erstellt? Wenn er z.B. Erfassung per Tablet realisieren will, um seine Abläufe zu optimieren, so handelt er ja unter unternehmerischen Gesichtspunkten, und nicht, um den TE aus seinem Geschäft zu drängen. Und solange er eben keine Lizenzbestimmungen verletzt, kann man ihn ja schlecht daran hindern.
Wäre allergings für den TE dann interessant, eine solche App für z.B. Android selbst zur Verfügung zu stellen oder zu vermarkten. Oder vielleicht selbst ein Web-Frontend qualifiziert zu erstellen. |
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