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AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
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Zum Thema: Wieso werden solche Sachen wie Schüler auf dem Dach nicht einfach per Hausordnung verfolgt? Insbesondere die Idioten, die selbst Beweise schaffen, indem sie sich ablichten. Bei uns war so etwas nie ein Problem, angeblich gab es ab und an Probleme mit Rauschgift, die konnten anscheinend aber immer geklärt werden, ohne die Freiheit aller Schüler einzuschränken. Wie wäre es denn mit (zeitlich begrenzten) Verboten von "bildfähige Geräten" bei den Problemfällen? |
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Zum Thema: Wenn in der Hausordnung steht keine Handys oder was auch immer benutzen während der Schulzeit, so ist das aber mMn keine Einschränkung irgendwelcher Grundrechte. Informationsrecht? Für welche lebenswichtigen Informationen braucht ein Schüler am Vormittag ein Handy? |
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![]() Klar, ich verstehe, warum Kinder das Handy daheim lassen sollten, aber solange der Unterricht nicht gestört wird und nichts illegales damit betrieben ist, ist es immer im legalen Rahmen. Und dagegeben pauschal ein Verbot auszusprechen widerspricht einfach meiner(!) rechtlichen Auffassung. |
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Bzgl. des "Verbots". Ich hatte das immer verstanden im Sinne von nicht benutzen, sprich ausmachen und in der Tasche lassen. Nach der Schule dann halt wieder anmachen. Also eine Erweiterung von "Nicht während des Unterrichts" auf "nicht während der Schule". Ich meinte jetzt nicht "nicht mitnehmen". |
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Hallo,
Vielen Dank für eure Antworten ! Das Verbot bezieht sich auf die Verwendung desjHandys in frei stunden und pausen. Ein Verbot der Mitnahme ist rechtlich nicht durchzusetzen. Eine Verwendung des Handys im Unterricht ist selbstverständlich verboten und steht außer Diskussion. Liebe Grüße, Valentin |
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Ich weiss ja auch nicht, aber das Problem lässt sich doch mit Logik und gesundem Menschenverstand regeln.
1.) auf dem Schulgelände ist Fotografieren sowie Aufzeichnen von Video und/oder Audio verboten, es sei denn es wird von einem Lehrer genehmigt 2.) wer gewaltätige, rassistische oder pornogr. Fotos und Video besitzt, verbreitet, herunterlädt oder Anleitung zum Herunterladen gibt wird entsprechende Konsequenzen zu spüren bekommen. 3.) während des Unterrichts müssen Handys aus bleiben. Der Lehrer kann Ausnahmen zulassen 4.) das Mitbringen von "bildfähigen Geräten" und Handys ist erlaubt. Es kann aber bei Verstoss gegen Regel 1 bis 3 verboten werden |
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Aber grundsätzlich Besitz zu verbieten halte ich für viel zu weitgehend. |
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