Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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alzaimar 7. Nov 2006 17:25

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Hi Balu

Ich verstehe schon, wozu. Aber (meine Meinung): Verschenkt ist verschenkt. Wenn Du mir also endlich mal den Picasso schenkst, darf ich daraus einen Hut falten oder verbrennen (ok, ich werde vermutlich -zu Recht- weggesperrt). Ansonsten "überlässt" Du es mir unentgeltlich (es ist dann also eine "Leihgabe"). Das ist im Übrigen eine Sichtweise, die auch in der Studienarbeit vertreten wird.

Wenn du mir etwas schenkst, dann darf ich damit machen was ich will. So ist das wohl auch geregelt. Ein Geschenk mit Einschränkungen gibt es nicht.

Letztendlich ist die Frage aber die, ob Freeware verschenkt werden kann . Imho geht das sowieso nur mit Quellcode und Löschung aller Copyrightvermerke, nach dem Motto: Mach damit, was Du willst.

Übrigens ist das der Grund, weshalb ich keine Freeware produzieren würde. Entweder verschenke ich etwas (mit Quelltext und allem drum und dran) oder ich verticke es. Dann habe ich eine Bringschuld und die Sache ist eindeutig.

Sunlight7 7. Nov 2006 17:38

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von OregonGhost
Ist nicht der Firmensitz automatisch auch Gerichtstand, so dass ein von mir bzw. meiner in Deutschland ansässigen Firma veröffentlichtes Programm nur nach deutschem Recht auseinander genommen werden darf? Sprich, die im vorigen Beitrag erwähnten falsch herum auf dem Klo sitzenden Amerikaner können mir nichts anhaben, außer sie verklagen mich in Deutschland, wo mich aber das deutsche Recht vor den meisten dämlichen Anklagen, wie man sie immer wieder aus Amerika hört, schützt?

IMHO kommt es nicht alleine auf den Firmensitz an, sondern, in welchem Land die Software veröffentlicht wird.
So meine ich, wenn Du ein Programm in Deutschland veröffentlichst, dann können sich die Amerikaner noch so oft falsch herum auf's Klo setzen, aber können Dir in dem Fall nichts anhaben, weil man hier (in DE) davon ausgeht, das der Benutzer weiß, wie man ein Klo benutzt.

Wie soll ein Programmierer wissen, in welchen Ländern was Strafbar sein könnte oder nicht?
Vielleicht ist es ja in irgendeinem Land per Strafe verboten, die Festplatte zu formatieren, bevor der Nutzer 3x OK geklickt hat.

Angaben ohne Gewehr und Gewähr :mrgreen:

mkinzler 7. Nov 2006 17:42

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Dann sollte man nichts mehr als Freeware veröffentlichen, den ein dummer deutscher könnte es ja an einem dummen Amerikaner weitergeben der dich dann verklagt, weil er kein deutsch kann. :mrgreen:

Sunlight7 7. Nov 2006 17:50

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Ist dann nicht der Weitergebende dafür Verantwortlich, des er dem Empfänger alles wichtige mitteilt :?: :!:

Edit: IMHO könnte der Ami Dir dennoch nix anhaben, weil Du es in DE veröffentlicht hast.

Daniel Schuhmann 7. Nov 2006 18:36

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von alzaimar
Ich verstehe schon, wozu. Aber (meine Meinung): Verschenkt ist verschenkt. Wenn Du mir also endlich mal den Picasso schenkst, darf ich daraus einen Hut falten oder verbrennen (ok, ich werde vermutlich -zu Recht- weggesperrt). Ansonsten "überlässt" Du es mir unentgeltlich (es ist dann also eine "Leihgabe"). Das ist im Übrigen eine Sichtweise, die auch in der Studienarbeit vertreten wird.

Ein großer Unterschied ist sicherlich, dass man Software kopieren kann. Wenn ich Dir einen Picasso schenke, dann weiß ich: Alzamair hat den Picasso. Er kann ihn zerstören in dem er Hüte draus baut oder ihn anzündet. Oder er kann ihn weiterverschenken. Es wird aber nur ein Picasso da sein, und wenn er abfärbt wenn man sich draufsetzt, werd ich nur von einer Person verklagt werden können und (je nach Laune des Richters) die Reinigung bezahlen müssen.

Bei Software sieht es anders aus. Die können sich auch mal eben 10 Millionen Leute herunterladen. Wenn da auch nur 0,001% fähige Juristen dabei sind und man etwas verbockt hat, kanns dann sehr schnell teuer werden.

Mackhack 7. Nov 2006 21:47

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von OldGrumpy
[...]und auch wenn Sachen wie der Deppenapostroph inzwischen Mode geworden sind [...]

Was ist denn das? Hab ich noch nie gehoert?

phXql 7. Nov 2006 21:51

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Z.b. Statt CDs CD's schreiben..

Mackhack 7. Nov 2006 21:56

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von phXql
Z.b. Statt CDs CD's schreiben..

Ist nicht das 2. das Richtige? Oder ist das nur hier bei uns im Amiland die richtige Schreibweise?

mkinzler 7. Nov 2006 21:59

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von Mackhack
Zitat:

Zitat von phXql
Z.b. Statt CDs CD's schreiben..

Ist nicht das 2. das Richtige? Oder ist das nur hier bei uns im Amiland die richtige Schreibweise?

Die erste stimmt. Dürfte m.W. aber auch so im Englischen so sein.

phXql 7. Nov 2006 22:00

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von Mackhack
Zitat:

Zitat von phXql
Z.b. Statt CDs CD's schreiben..

Ist nicht das 2. das Richtige? Oder ist das nur hier bei uns im Amiland die richtige Schreibweise?

Im Amiland is die 2te richtig. In Deutschland signalisiert ein ' fehlende Zeichen. Bei der Mehrzahl von CD entfern ich aber keine Zeichen, sondern häng ein Mehrzahl-S an. Deswegen kein Apostroph.

leddl 7. Nov 2006 22:11

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von phXql
Im Amiland is die 2te richtig.

Autsch :wall: Bitte nicht... Im Englischen stimmt das erst recht nicht...
So ists richtig

Peter's cars.


Und im Übrigen: Das Wort "CDs" bzw "CD's" wäre sowieso falsch, so oder so ;) An Akronyme wird üblicherweise kein Mehrzahl-S angehängt :zwinker:

Aber ich denke grammatikalische Diskussionen gehören nicht wirklich hierher ;)

phXql 7. Nov 2006 22:25

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Peter's Cars.

Da schreibste es doch selbst. Das ' signalisiert hier kein fehlendes Zeichen. Oder doch? ^^

Und na gut, CD war ein blödes Beispiel =)

Phoenix 7. Nov 2006 22:28

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Klaueralarm: Eigentlich CD'n - es sind ja Kompakt-ScheibeN und nicht Kompakt-Scheibens. :mrgreen:

Aber back to topic:
Software fällt in Deutschland prinzpiell zwangsläufig unter das Urheberrecht. Dagegen kann man sich gar nicht wehren. Und das Urheberrecht sieht nur vor, anderen ein Nutzungsrecht einzuräumen. Das geht in Deutschland ausschliesslich mit einer Lizenz.

Selbst wenn Du ein Stück Software als quelloffen unentgeltlich verteilst, so ist dies letzlich ein Lizenzvertrag mit jedem Nutzer. In dem Vertrag steht dann drin dass Du dem Nutzer sämtliche Nutzungsrechte ohne Zahlung einer Lizenzgebühr zur Verfügung stellst.

Genausgut kann ich diese Nutzung aber einschränken und sagen: Wenn Du damit Geld verdienst, dann will ich auch was haben. Wenn Du kein Geld damit verdienst, dann benutz es halt.

Aber es geht ja eigentlich um die Haftung:
Wie schon gesagt: Vorsatz ist immer in der Haftung. Soweit ich weiss grobe Fahrlässigkeit aber auch.

Grob Fahrlässig wäre es z.B., wenn ein Format-Programm eine Partition ohne Rückfrage einfach kommentarlos platt machen könnte. Baue eine Sicherheitsabfrage ein und Du als Entwickler handelst bewusst so, dass ohne das ausdrückliche Einverständnis des Benutzers nichts passiert und bist auch hier aus der Haftung raus.

Ansonsten wie immer mein Rat: Lizenzbedingungen schreiben und vom Anwalt prüfen lassen. Das kostet etwas, sollte aber i.D.R. wohl nicht über 150 € rausgehen, und damit seid ihr auf der sicheren Seite.

Tipp: Wer eine private Rechtsschutzversicherung hat und die Software auch NICHT verkauft sondern wirklich als Hobbyentwickler als Freeware kostenlos verteilt - bei dem fällt diese Vertragsprüfung normalerweise unter die kostenfreie Rechtsberatung. Also da einfach mal anrufen und nachfragen.

leddl 7. Nov 2006 22:37

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von phXql
Peter's Cars.
Da schreibste es doch selbst. Das ' signalisiert hier kein fehlendes Zeichen. Oder doch? ^^

Ich muß nochmal schnell was dazu sagen ;)
Dir ist der Unterschied zwischen deiner und meiner Aussage aber aufgefallen, oder? :gruebel:
Der Apostroph steht bei mir nicht in der Mehrzahl-Form (wo du ihn hingesetzt hast), sondern beim Genitiv ;) Und da ist das Apostroph grundsätzlich auch nur im Englischen erlaubt, im Deutschen nur bei Namen die mit einem s enden, also zB Markus: "Markus' Auto".

Daniel Schuhmann 7. Nov 2006 23:27

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von leddl
[...]im Deutschen nur bei Namen die mit einem s enden, also zB Markus: "Markus' Auto".

Ja, ist OT genug, aber den möcht ich noch sagen: Es muss nicht unbedingt ein s sein, auch ein s-Laut ist möglich, z.B. Marx' Lehren.

OldGrumpy 8. Nov 2006 00:12

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von Mackhack
Zitat:

Zitat von OldGrumpy
[...]und auch wenn Sachen wie der Deppenapostroph inzwischen Mode geworden sind [...]

Was ist denn das? Hab ich noch nie gehoert?

Guckst Du hier :mrgreen:

OregonGhost 8. Nov 2006 19:06

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

IMHO kommt es nicht alleine auf den Firmensitz an, sondern, in welchem Land die Software veröffentlicht wird.
In welchem Land veröffentliche ich denn meine Software, wenn ich sie im Internet zum kostenlosen Download anbiete? :stupid:

Sunlight7 8. Nov 2006 19:24

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
In welchem Land ist die Homepage registriert, bzw. welche Endung hat sie? .de? :stupid:

Edit: Für OldGrumpy: In welch'em Land is' die Home'page registriert, bzw. welch'e End'ung hat sie :mrgreen:

Catbytes 8. Nov 2006 19:28

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
In meinen Lizenzbedingungen (also bei Freeware) steht auch immer noch ein Satz, wie etwa:

"Dem Programmautor steht es frei, das Lizenzmodell jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern. Bereits erschienene Freeware-Versionen bleiben davon aber unberührt und behalten ihren 'freien Status'".

In einigen Lizenztexten oben, gehe ich als Kunde davon aus, daß alles immer und bei jeder Version (inkl. Updates) frei bleibt. Wenn dann doch Shareware, oder was auch immer daraus wird, hat man quasi gegen seine eigene Lizenz verstoßen.

shubbi 8. Nov 2006 19:48

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
In Deutschland ist es glaub ich so, dass eine EULA, also ein Lizenzvertrag, der dem Benutzer erst NACH dem herunterladen der Software bzw. nach dem Kauf eines Datenträgers, wo die EULA und das Programm drauf sind, "vorgelegt" wird, keine rechtliche Gültigkeit hat.
Es gibt aber noch keine Präzedenzfälle für sowas, also auch keine 100%-ige Rechtssicherheit.

Fazit: Wenn du dein Programm im Internet zum Download anbietest, musst du auf die zugehörige Internet-Seite deine Lizenz stellen und klar machen, das durch einen download die Lizenz angenommen wird.

ach ja: diese EULA-Sache bewirkt, dass auch in Installation-Programmen eingebaute Lizenzen mit einem "Ich nehme die Bedingungen der Lizenz an"-Button nicht Gültig sind. Bindend ist nur die Lizenz beim Erwerb der Software.

ICH BIN ABER KEIN JURIST und habe das nur mal irgendwo aufgeschnappt!

Mackhack 8. Nov 2006 22:31

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Soweit ich weis gibt es einen Richterspruch darueber dass z. B. in Installationsprogrammen der "Weiter" Button gesperrt sein muss sodass der User z. B. durch anklicken einer CheckBox bestaetig die EULA/Lizenz gelesen hat. Also das reine durckklicken durch die Installation ist nicht legal demnach!

Balu der Bär 8. Nov 2006 22:36

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von Mackhack
Soweit ich weis gibt es einen Richterspruch darueber dass z. B. in Installationsprogrammen der "Weiter" Button gesperrt sein muss sodass der User z. B. durch anklicken einer CheckBox bestaetig die EULA/Lizenz gelesen hat. Also das reine durckklicken durch die Installation ist nicht legal demnach!

Hast du dafür vielleicht auch eine Quelle? Konnte per Live nix finden... :gruebel:

Mackhack 8. Nov 2006 22:45

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Wie gesagt ich habs mal gehoert. Muetze1 hat das mal gesagt gehabt soweit ich mich noch dran erinnern kann!

OldGrumpy 11. Nov 2006 01:52

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Zitat von Sunlight7
Edit: Für OldGrumpy: In welch'em Land is' die Home'page registriert, bzw. welch'e End'ung hat sie :mrgreen:

D´epp` :mrgreen: :roteyes: :freak: :cheers:

Balu der Bär 3. Dez 2006 19:46

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

Lizenzvereinbarung / Urheberrechtshinweise

ENDBENUTZERVERTRAG

Mit Installation und/oder Verwendung dieser Software sowie der Weitergabe an Dritte akzeptiert der Anwender diese Lizenzvereinbarung.

1.ZUSICHERUNG DER LIZENZ
Der Autor dieses Programmes, welches Freeware ist, sichert dem Anwender eine zeitlich uneingeschränkte, kostenfreie Lizenz zu, falls folgende Bedingungen gegeben sind:
- Die Software wird ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke genutzt
- Für den Einsatz in Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen ist das schriftliche Einverständnis des Autors einzuholen

Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, ist es dem Anwender gestattet, dass Programm 30 (dreißig) Tage unverbindlich zu testen (auch hier muss der kommerzielle Einsatz mit dem Autor vorher abgesprochen werden).
Im Rahmen der oben erwähnten kostenfreien Lizenz hat der "Lizenznehmer" keinerlei Anspruch auf technische oder sonstige Unterstützung in irgendeiner Form.

2.WEITERGABE
Der Anwender ist berechtigt, diese Software kostenfrei und in einem ausschließlich unverändertem Zustand an Dritte weiterzugeben. Eine Ausnahme bildet hier die Beilegung zu anderweitigen kommerziellen Projekten.
Der Weitergabe als Heftbeilage (z.B. CDs) von Zeitschriften oder die Verlinkung in Online-Angeboten wird hiermit ausdrücklich stattgegeben (eine Benachrichtigung über die untenstehende Mailadresse wäre wünschenswert).
Alle Rechte verbleiben in jedem Fall beim Autor der Software.

3.EINSCHRÄNKUNGEN
Dem Anwender ist es nicht gestattet, diese Software rückzuentwickeln (Reverse-Engineering), dekompillieren oder ähnliche Vorgänge zu vollziehen, die den Quellcode des Programmes sichtbar machen und/oder das Programm verändern.

4.PRODUKTUNTERSTÜTZUNG/WARTUNG/UPDATES
Der Autor dieser Software ist NICHT verpflichtet, Produktunterstützung ("Support") bereitzustellen.
Darunter fallen auch sämtliche Updates, welche ebenfalls von dieser Lizenz abgedeckt werden.

5.HAFTUNGSAUSSCHLUSS
DER AUTOR DIESES PROGRAMMES KANN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN (EINGESCHLOSSEN FAHRLÄSSIGKEIT) FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART (INKLUSIVE DATENVERLUSST, GEWINN-/UMSATZEINBUßEN), DIE DURCH VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER SOFTWARE VERURSACHT WERDEN ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WERDEN.

6. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam und/oder
nicht durchführbar sein und/oder ihre Rechtswirksamkeit und/oder Durchführbarkeit später
verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden.
Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.
Anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine
angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.

Copyright © Jahr-Jahr bei Vorname Nachname.
Alle Rechte vorbehalten.

Vorname Nachname
eMail: mail@zum.autor
www: http://url.zum.autor/
Hat jemand Zeit und Lust mir das ins Englische zu übersetzen? Online-Übersetzungsdienste machen aus diesem Lizenztext das pure Grauen. :-(

DGL-luke 3. Dez 2006 20:23

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Zitat:

License Agreement / Copyright Notice
Lizenzvereinbarung / Urheberrechtshinweise

END USER CONTRACT
ENDBENUTZERVERTRAG

The user accepts thist license agreement by installing and/or using the software and/or distributing it to third parties.

Mit Installation und/oder Verwendung dieser Software sowie der Weitergabe an Dritte akzeptiert der Anwender diese Lizenzvereinbarung.

1. LICENSE WARRANTY
The author of this freeware application grants the user a time-unlimited, free-of-payment license, under the condition that the following conditions are present:
- the application is used only for non-commercial purposes
- if used in schools and other educational institutions, the author's agreement concerning the use in schools and any other educational institutions has been ascertained

1.ZUSICHERUNG DER LIZENZ
Der Autor dieses Programmes, welches Freeware ist, sichert dem Anwender eine zeitlich uneingeschränkte, kostenfreie Lizenz zu, falls folgende Bedingungen gegeben sind:
- Die Software wird ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke genutzt
- Für den Einsatz in Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen ist das schriftliche Einverständnis des Autors einzuholen

In case these conditions are not present, the user may test the application for 30 (thirty) days without obligation. For commercial use the author has to be consulted.
In the context of the mentioned free-of-payment license, the "Licensee" has no entitlement to any support, be it technically or in any other form.

Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, ist es dem Anwender gestattet, dass Programm 30 (dreißig) Tage unverbindlich zu testen (auch hier muss der kommerzielle Einsatz mit dem Autor vorher abgesprochen werden).
Im Rahmen der oben erwähnten kostenfreien Lizenz hat der "Lizenznehmer" keinerlei Anspruch auf technische oder sonstige Unterstützung in irgendeiner Form.

2.DISTRIBUTION
The user may distribute this application to thirs parties free of payment and in an absolutely unaltered state. This does not apply for attribution to other commercial products.
Redistribution as magazine enclosure (e.g. CDs) or linking from websites is expressedly encouraged (notice via the e-mail address noted below would be desirable).
In any case, all rights are reserved by the author.

2.WEITERGABE
Der Anwender ist berechtigt, diese Software kostenfrei und in einem ausschließlich unverändertem Zustand an Dritte weiterzugeben. Eine Ausnahme bildet hier die Beilegung zu anderweitigen kommerziellen Projekten.
Der Weitergabe als Heftbeilage (z.B. CDs) von Zeitschriften oder die Verlinkung in Online-Angeboten wird hiermit ausdrücklich stattgegeben (eine Benachrichtigung über die untenstehende Mailadresse wäre wünschenswert).
Alle Rechte verbleiben in jedem Fall beim Autor der Software.

3.LIMITATIONS
The user may not reverse-engineer or decompile the application or use any other means to make the human-readable source code of the application visible and/or manipulate the application.

3.EINSCHRÄNKUNGEN
Dem Anwender ist es nicht gestattet, diese Software rückzuentwickeln (Reverse-Engineering), dekompillieren oder ähnliche Vorgänge zu vollziehen, die den Quellcode des Programmes sichtbar machen und/oder das Programm
verändern.

4.SUPPORT/MAINTENANCE/UPDATES
The author is NOT obliged to supply support.
This applies to all updates covered by this license.

4.PRODUKTUNTERSTÜTZUNG/WARTUNG/UPDATES
Der Autor dieser Software ist NICHT verpflichtet, Produktunterstützung ("Support") bereitzustellen.
Darunter fallen auch sämtliche Updates, welche ebenfalls von dieser Lizenz abgedeckt werden.

5.
THE AUTHOR MAY NOT UNDER ANY CIRCUMSTANCES (INCLUDING NEGLIGENCE) BE HELD ACCOUNTABLE FOR DAMAGES OF ANY KIND (INCLUDING, BUT NOT ONLY, LOSS OF DATA, LOSS OF PROFIT AND/OR TUNRNOVER) THAT ARE CAUSED BY THE USE OR DISTRIBUTION OF THE APPLICATION.

5.HAFTUNGSAUSSCHLUSS
DER AUTOR DIESES PROGRAMMES KANN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN (EINGESCHLOSSEN FAHRLÄSSIGKEIT) FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART (INKLUSIVE DATENVERLUSST, GEWINN-/UMSATZEINBUßEN), DIE DURCH VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER SOFTWARE VERURSACHT WERDEN ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WERDEN.

wobei ich die lizenz an sich nicht besonders gelungen finde. ich werde das bei gelegenheit selber noch einmal überarbeiten.

(für die salvatorische klausel wirst du ja wohl eine übersetzung finden irgendwo)

Balu der Bär 4. Dez 2006 16:38

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Besten Dank, Lukas. :-)

Was genau findest du nicht gelungen / würdest du ändern?

Grüße,

DGL-luke 4. Dez 2006 17:56

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
sooo....

Zitat:

Lizenzvereinbarung / Urheberrechtshinweise

ENDBENUTZERVERTRAG

Mit Installation und/oder Verwendung dieser Software sowie der Weitergabe an Dritte akzeptiert der Anwender diese Lizenzvereinbarung.


Copyright © Jahr-Jahr bei Vorname Nachname.
Alle Rechte vorbehalten.

Vorname Nachname
eMail: mail@zum.autor
www: http://url.zum.autor/

0.DEFINITIONEN
Software = Das gelieferte Paket, inklusive (falls vorhanden) sämtlichen ausführbaren Anwendungen, Ressourcen und Handbüchern.
Autor = Die oben angegebene natürliche oder juristische Person, die die infrage kommnden Rechte innehat.

1.LIZENZ
Der Autor dieser "Freeware"-Software erteilt dem Anwender eine zeitlich unbeschränkte, kostenfreie Lizenz. Diese Lizenz ist gültig, solange folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Software wird ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke genutzt

Davon ausgenommen sind Schulen und sonstige Bildungsinsitutionen. Für diesen Fall ist die Erlaubnis des Autors einzuholen, der eine gesonderte Lizenz erteilen kann.

Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, ist es dem Anwender gestattet, dass Programm 30 (dreißig) Tage unverbindlich zu testen. Dann erlischt die Lizenz.
Davon ausgenommen ist die Nutzung in kommerziellen Umgebungen. Auch hierfür ist eine gesonderte Lizenz vom Autor einzuholen.

Im Rahmen dieser der oben erwähnten kostenfreien Lizenz hat der Anwender keinerlei Anspruch auf technische oder sonstige Unterstützung in irgendeiner Form.

2.WEITERGABE
Der Anwender ist berechtigt, diese Software kostenfrei und in absolut unverändertem Zustand an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen ist die Beilegung zu kommerziellen Produkten. Hierfür ist diese Lizenz NICHT gültig.

Die Weitergabe als Heftbeilage (z.B. CDs) von Zeitschriften oder die Verlinkung in Online-Angeboten ist ausdrücklich erwünscht (um Benachrichtigung des Autors über die untenstehende Mailadresse wird gebeten).

Alle Rechte verbleiben in jedem Fall beim Autor.

3.EINSCHRÄNKUNGEN
Dem Anwender ist es nicht gestattet, diese Software rückzuentwickeln (Reverse-Engineering), dekompillieren oder ähnliche Vorgänge zu vollziehen, die den Quellcode des Programmes sichtbar machen und/oder das Programm verändern. //rechtlich nicht haltbar, also kann mans gleich streichen...

4.PRODUKTUNTERSTÜTZUNG/WARTUNG/UPDATES

Der Autor verpflichtet sich NICHT, Produktunterstützung ("Support") bereitzustellen.
Das gilt auch für sämtliche Updates zur Software, die von dieser Lizenz abgedeckt werden.

5.HAFTUNGSAUSSCHLUSS
DER AUTOR DIESES PROGRAMMES HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN (EINGESCHLOSSEN FAHRLÄSSIGKEIT) FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART (INKLUSIVE DATENVERLUSST, GEWINN-/UMSATZEINBUßEN), DIE DURCH VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER SOFTWARE VERURSACHT WERDEN ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WERDEN.

6. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam und/oder
nicht durchführbar sein und/oder ihre Rechtswirksamkeit und/oder Durchführbarkeit später
verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden.
Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.
Anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine
angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.
Englisch kommt vielleicht noch ;-)

halinchen 8. Jun 2007 17:16

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
 
Ich hol das nochmal hoch.

Angenommen ich will meine Programm ins Internet stellen (als Freeware versteht sich).

Um genau zusein geht es dabei ersteinmal um ein Programm was Handle ausliest (Und man auch viel ändern kann), ... , zusätzlich noch ein paar Systeminfos.
Das ist ja erstmal ein "normales" Programm (also nichts mit format c: :) )
Angenommen der Anwender werkelt damit an den Fenstern rum, und Schließt alle Fenster. Zack Startbutton ist weg. Er weiß nicht wie er den Rechner runterfahren soll, nimmt die 5 Sekunden Methode und Hardware wird beschädigt. So trifft mich keine Schuld, oder?

Oder ich lasse jeden beliebigen Ton über den Speaker am Motherboard ausgeben, und der Lautsprecher geht bei zu hoher Freuquenz oder bei 10 Stundendaueraktivität kaputt. Trifft mich dann Schuld?
Schließlich ist es blöd das eventeuell ein Richter entscheiden muss ob das Fahrlässig war...

Achja. Freeware darf man ab jedem Alter weitergeben, oder? (Ich bin 14...)

Sorry, falls das indirekt schon gesagt worde, aber ich will nur sicher gehen...

[edit]
Ich hab das total blöd geschrieben (wieder mal :mrgreen: ) also, jetzt mal auf Deutsch

Gibt es so etwas wie eine Richtlinie, wann es fahrlässig ist?
Und wenn ich im Programm einen Bug hab, beispielsweise Registry und das macht was kaputt. Kann etwas fahrlässig sein, was ich eigentlich gar nicht beabsichigt habe (also Bug oder so halt)?
[/edit]


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:11 Uhr.
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