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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Hi Balu
Ich verstehe schon, wozu. Aber (meine Meinung): Verschenkt ist verschenkt. Wenn Du mir also endlich mal den Picasso schenkst, darf ich daraus einen Hut falten oder verbrennen (ok, ich werde vermutlich -zu Recht- weggesperrt). Ansonsten "überlässt" Du es mir unentgeltlich (es ist dann also eine "Leihgabe"). Das ist im Übrigen eine Sichtweise, die auch in der Studienarbeit vertreten wird. Wenn du mir etwas schenkst, dann darf ich damit machen was ich will. So ist das wohl auch geregelt. Ein Geschenk mit Einschränkungen gibt es nicht. Letztendlich ist die Frage aber die, ob Freeware verschenkt werden kann . Imho geht das sowieso nur mit Quellcode und Löschung aller Copyrightvermerke, nach dem Motto: Mach damit, was Du willst. Übrigens ist das der Grund, weshalb ich keine Freeware produzieren würde. Entweder verschenke ich etwas (mit Quelltext und allem drum und dran) oder ich verticke es. Dann habe ich eine Bringschuld und die Sache ist eindeutig. |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Zitat:
So meine ich, wenn Du ein Programm in Deutschland veröffentlichst, dann können sich die Amerikaner noch so oft falsch herum auf's Klo setzen, aber können Dir in dem Fall nichts anhaben, weil man hier (in DE) davon ausgeht, das der Benutzer weiß, wie man ein Klo benutzt. Wie soll ein Programmierer wissen, in welchen Ländern was Strafbar sein könnte oder nicht? Vielleicht ist es ja in irgendeinem Land per Strafe verboten, die Festplatte zu formatieren, bevor der Nutzer 3x OK geklickt hat. Angaben ohne Gewehr und Gewähr :mrgreen: |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Dann sollte man nichts mehr als Freeware veröffentlichen, den ein dummer deutscher könnte es ja an einem dummen Amerikaner weitergeben der dich dann verklagt, weil er kein deutsch kann. :mrgreen:
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Ist dann nicht der Weitergebende dafür Verantwortlich, des er dem Empfänger alles wichtige mitteilt :?: :!:
Edit: IMHO könnte der Ami Dir dennoch nix anhaben, weil Du es in DE veröffentlicht hast. |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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Bei Software sieht es anders aus. Die können sich auch mal eben 10 Millionen Leute herunterladen. Wenn da auch nur 0,001% fähige Juristen dabei sind und man etwas verbockt hat, kanns dann sehr schnell teuer werden. |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Z.b. Statt CDs CD's schreiben..
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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So ists richtig Peter's cars. Und im Übrigen: Das Wort "CDs" bzw "CD's" wäre sowieso falsch, so oder so ;) An Akronyme wird üblicherweise kein Mehrzahl-S angehängt :zwinker: Aber ich denke grammatikalische Diskussionen gehören nicht wirklich hierher ;) |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Peter's Cars.
Da schreibste es doch selbst. Das ' signalisiert hier kein fehlendes Zeichen. Oder doch? ^^ Und na gut, CD war ein blödes Beispiel =) |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Klaueralarm: Eigentlich CD'n - es sind ja Kompakt-ScheibeN und nicht Kompakt-Scheibens. :mrgreen:
Aber back to topic: Software fällt in Deutschland prinzpiell zwangsläufig unter das Urheberrecht. Dagegen kann man sich gar nicht wehren. Und das Urheberrecht sieht nur vor, anderen ein Nutzungsrecht einzuräumen. Das geht in Deutschland ausschliesslich mit einer Lizenz. Selbst wenn Du ein Stück Software als quelloffen unentgeltlich verteilst, so ist dies letzlich ein Lizenzvertrag mit jedem Nutzer. In dem Vertrag steht dann drin dass Du dem Nutzer sämtliche Nutzungsrechte ohne Zahlung einer Lizenzgebühr zur Verfügung stellst. Genausgut kann ich diese Nutzung aber einschränken und sagen: Wenn Du damit Geld verdienst, dann will ich auch was haben. Wenn Du kein Geld damit verdienst, dann benutz es halt. Aber es geht ja eigentlich um die Haftung: Wie schon gesagt: Vorsatz ist immer in der Haftung. Soweit ich weiss grobe Fahrlässigkeit aber auch. Grob Fahrlässig wäre es z.B., wenn ein Format-Programm eine Partition ohne Rückfrage einfach kommentarlos platt machen könnte. Baue eine Sicherheitsabfrage ein und Du als Entwickler handelst bewusst so, dass ohne das ausdrückliche Einverständnis des Benutzers nichts passiert und bist auch hier aus der Haftung raus. Ansonsten wie immer mein Rat: Lizenzbedingungen schreiben und vom Anwalt prüfen lassen. Das kostet etwas, sollte aber i.D.R. wohl nicht über 150 € rausgehen, und damit seid ihr auf der sicheren Seite. Tipp: Wer eine private Rechtsschutzversicherung hat und die Software auch NICHT verkauft sondern wirklich als Hobbyentwickler als Freeware kostenlos verteilt - bei dem fällt diese Vertragsprüfung normalerweise unter die kostenfreie Rechtsberatung. Also da einfach mal anrufen und nachfragen. |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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Dir ist der Unterschied zwischen deiner und meiner Aussage aber aufgefallen, oder? :gruebel: Der Apostroph steht bei mir nicht in der Mehrzahl-Form (wo du ihn hingesetzt hast), sondern beim Genitiv ;) Und da ist das Apostroph grundsätzlich auch nur im Englischen erlaubt, im Deutschen nur bei Namen die mit einem s enden, also zB Markus: "Markus' Auto". |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
In welchem Land ist die Homepage registriert, bzw. welche Endung hat sie? .de? :stupid:
Edit: Für OldGrumpy: In welch'em Land is' die Home'page registriert, bzw. welch'e End'ung hat sie :mrgreen: |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
In meinen Lizenzbedingungen (also bei Freeware) steht auch immer noch ein Satz, wie etwa:
"Dem Programmautor steht es frei, das Lizenzmodell jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern. Bereits erschienene Freeware-Versionen bleiben davon aber unberührt und behalten ihren 'freien Status'". In einigen Lizenztexten oben, gehe ich als Kunde davon aus, daß alles immer und bei jeder Version (inkl. Updates) frei bleibt. Wenn dann doch Shareware, oder was auch immer daraus wird, hat man quasi gegen seine eigene Lizenz verstoßen. |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
In Deutschland ist es glaub ich so, dass eine EULA, also ein Lizenzvertrag, der dem Benutzer erst NACH dem herunterladen der Software bzw. nach dem Kauf eines Datenträgers, wo die EULA und das Programm drauf sind, "vorgelegt" wird, keine rechtliche Gültigkeit hat.
Es gibt aber noch keine Präzedenzfälle für sowas, also auch keine 100%-ige Rechtssicherheit. Fazit: Wenn du dein Programm im Internet zum Download anbietest, musst du auf die zugehörige Internet-Seite deine Lizenz stellen und klar machen, das durch einen download die Lizenz angenommen wird. ach ja: diese EULA-Sache bewirkt, dass auch in Installation-Programmen eingebaute Lizenzen mit einem "Ich nehme die Bedingungen der Lizenz an"-Button nicht Gültig sind. Bindend ist nur die Lizenz beim Erwerb der Software. ICH BIN ABER KEIN JURIST und habe das nur mal irgendwo aufgeschnappt! |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Soweit ich weis gibt es einen Richterspruch darueber dass z. B. in Installationsprogrammen der "Weiter" Button gesperrt sein muss sodass der User z. B. durch anklicken einer CheckBox bestaetig die EULA/Lizenz gelesen hat. Also das reine durckklicken durch die Installation ist nicht legal demnach!
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Wie gesagt ich habs mal gehoert. Muetze1 hat das mal gesagt gehabt soweit ich mich noch dran erinnern kann!
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
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wobei ich die lizenz an sich nicht besonders gelungen finde. ich werde das bei gelegenheit selber noch einmal überarbeiten. (für die salvatorische klausel wirst du ja wohl eine übersetzung finden irgendwo) |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Besten Dank, Lukas. :-)
Was genau findest du nicht gelungen / würdest du ändern? Grüße, |
Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
sooo....
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Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?
Ich hol das nochmal hoch.
Angenommen ich will meine Programm ins Internet stellen (als Freeware versteht sich). Um genau zusein geht es dabei ersteinmal um ein Programm was Handle ausliest (Und man auch viel ändern kann), ... , zusätzlich noch ein paar Systeminfos. Das ist ja erstmal ein "normales" Programm (also nichts mit format c: :) ) Angenommen der Anwender werkelt damit an den Fenstern rum, und Schließt alle Fenster. Zack Startbutton ist weg. Er weiß nicht wie er den Rechner runterfahren soll, nimmt die 5 Sekunden Methode und Hardware wird beschädigt. So trifft mich keine Schuld, oder? Oder ich lasse jeden beliebigen Ton über den Speaker am Motherboard ausgeben, und der Lautsprecher geht bei zu hoher Freuquenz oder bei 10 Stundendaueraktivität kaputt. Trifft mich dann Schuld? Schließlich ist es blöd das eventeuell ein Richter entscheiden muss ob das Fahrlässig war... Achja. Freeware darf man ab jedem Alter weitergeben, oder? (Ich bin 14...) Sorry, falls das indirekt schon gesagt worde, aber ich will nur sicher gehen... [edit] Ich hab das total blöd geschrieben (wieder mal :mrgreen: ) also, jetzt mal auf Deutsch Gibt es so etwas wie eine Richtlinie, wann es fahrlässig ist? Und wenn ich im Programm einen Bug hab, beispielsweise Registry und das macht was kaputt. Kann etwas fahrlässig sein, was ich eigentlich gar nicht beabsichigt habe (also Bug oder so halt)? [/edit] |
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