Delphi-PRAXiS
Seite 2 von 2     12   

Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
-   Klatsch und Tratsch (https://www.delphipraxis.net/34-klatsch-und-tratsch/)
-   -   domainname.de seriös (https://www.delphipraxis.net/188337-domainname-de-serioes.html)

Delphi-Laie 23. Nov 2016 20:49

AW: domainname.de seriös
 
Zitat:

Zitat von Benedikt Magnus (Beitrag 1354532)
Nicht so schnell. Nach gültiger Rechtsauffassung genügt es, dass derjenige, der den juristischen Rat gegeben hat, den Anschein erweckte, als sei er sachkundig. Und dafür genügt es mitunter bereits, wenn er eine den Anschein erweckende Schreibweise oder derartige Formulierungen benutzt, ohne darauf hinzuweisen, dass er ein Laie ist.

:-D

Das ist ein Brüller. Jetzt maßen sich also Juristen auch schon an, bestimmte Formulierungen nur für sich zu verwenden. Dabei haben die Juristen nahezu sämtliche Formulierungen aus der Alltags-/Umgangssprache übernommen, wenn auch teilweise schon vor geraumer Zeit.

Nach der Logik können also auch diejenigen, die etwas in die Wikipedia hineinklimpern, haftbar gemacht werden. Viel Spaß beim Ermitteln.

Luckie 23. Nov 2016 21:17

AW: domainname.de seriös
 
Ich würde euch bitten beim Thema zu bleiben. Es geht ihr nicht um eine Rechtsberatung oder ob eine Rechtsberatung von Laien in der Öffentlichkeit zulässig ist.

mm1256 23. Nov 2016 21:32

AW: domainname.de seriös
 
@Luckie Vollkommen richtig, aber....

Zitat:

Zitat von Jens01 (Beitrag 1354519)
Anwalt benötigst Du, wenn ein Einschreiben/ Schreiben vom Gericht kommt. Ein gerichtlicher Mahnbescheid. Mit diesem müßtest Du ggf. umgehend zum Anwalt.
Vorher kannst Du -meines Erachtens- alles ignorieren.

Dieser letzte Satz ist meines Erachtens das mögliche Problem, denn das "kann" richtig in die Hose gehen, und das wollen wir doch alle nicht, oder? Also sollte man auch darauf hinweisen dürfen.

Jens01 23. Nov 2016 22:06

AW: domainname.de seriös
 
Zitat:

Ok, Danke für den Tipp. Ich schreibe dann, dass ich das Zustandekommen des Kaufvertrages nicht akzeptiere, die Zahlung verweigere und wenn sie nicht einverstanden sind, sollen sie mir ihre Forderung stichhaltig begründen und die übergebe ich meinem Anwalt.
@fredo
Ich würde nur nach der Stichhaltigkeit fragen, sonst nichts.
Irgendwie riecht das nach einer Betrügerei. Ggf solltest Du auch eine Strafanzeige erwägen.

mm1256 23. Nov 2016 22:20

AW: domainname.de seriös
 
Zitat:

Zitat von Jens01 (Beitrag 1354541)
Irgendwie riecht das nach einer Betrügerei.

Diese Auffassung ist - zumindest wenn man die AGB's auf deren Homepage zugrunde nimmt - nicht oder nur schwer teilbar. Unter Geschäftsleuten ist eine zeitliche Bindung an ein Angebot durchaus üblich. Prinzipiell ist es doch lediglich so, dass man ein Angebot abgibt, an das man eine gewisse Zeit gebunden ist. Wenn man dann innerhalb der Bindefrist sein eigenes Angebot nicht nach unten korrigiert - womit diese Firma wohl auch rechnet, was aber an sich im Streitfall von einem Richter sogar als Entgegenkommen gegenüber dem Anbieter interpretiert werden könnte - dann denke ich, ist dieser Sachverhalt noch nicht mit Betrügerei gleich zu setzen.

Jens01 23. Nov 2016 22:31

AW: domainname.de seriös
 
@mm1256
1.) Laut fredo wurde sein Angebot abgelehnt. Man kann schon meines Erachtens davon ausgehen, dass es
danach nicht mehr angenommen wird.
2.) Laut fredo gibt es keinen Zugriff auf die Korrespondenz.
Es kommt sicherlich auf das Gesamte an und auf das jetztige Verhalten. Aber eigentlich riecht es danach.

Delphi-Laie 23. Nov 2016 22:36

AW: domainname.de seriös
 
Zitat:

Zitat von mm1256 (Beitrag 1354537)
@Luckie Vollkommen richtig, aber....

Zitat:

Zitat von Jens01 (Beitrag 1354519)
Anwalt benötigst Du, wenn ein Einschreiben/ Schreiben vom Gericht kommt. Ein gerichtlicher Mahnbescheid. Mit diesem müßtest Du ggf. umgehend zum Anwalt.
Vorher kannst Du -meines Erachtens- alles ignorieren.

Dieser letzte Satz ist meines Erachtens das mögliche Problem, denn das "kann" richtig in die Hose gehen, und das wollen wir doch alle nicht, oder? Also sollte man auch darauf hinweisen dürfen.

Man möge mir verzeihen, aber das stimmt nicht!

Auch zur Abwehr eines gerichtlichen Mahnbescheides benötigt man keinen Anwalt. Man kann diesem innerhalb der Frist einfach widersprechen und muß das auch nicht begründen. Unterläßt man das, wird die Forderung allerdings rechtskräftig, also vollstreckbar, auch dann, wenn sie eigentlich unrechtsmäßig ist. Nach dem Widerspruch ist der Gängeler hingegen so klug als wie zuvor und hatte außer Kosten nichts. Natürlich kann er immer noch klagen, der Rechtsweg steht ja jedermann (und nicht nur jedem Mann) offen.

Generell ist es jedoch ratsam, sich möglichst früh und auch aus verschiedenen Richtungen zu wehren.

Delphi-Laie 23. Nov 2016 22:44

AW: domainname.de seriös
 
Zitat:

Zitat von Jens01 (Beitrag 1354544)
@mm1256
1.) Laut fredo wurde sein Angebot abgelehnt. Man kann schon meines Erachtens davon ausgehen, dass es
danach nicht mehr angenommen wird.

Sehe ich auch so, daß man das dann berechtigterweise abhaken kann, so nach Treu und Glauben. Evtl. steht in den AGBen aber etwas anderes...

fredo 24. Nov 2016 01:38

AW: domainname.de seriös
 
Zwar hatte ich während des ganzen Vorgang den Eindruck, dass ich ein unverbindliches Angebot an den Verkäufer mache, das durch ein Gegenangebot abgelehnt wurde, sieht es also nicht gut aus für mich.

In AGB steht, dass ein Gebot 7 Tage bindend ist und nicht zurückgenommen werden kann. Und mein Angebot wurde durch das Gegenangebot nicht explizit abgelehnt. Ich habe zwar keinen Zugriff auf die Nachricht, aber ich vermute es.

Meine einzige Chance ist es zu behaupten, dass ich während der Anmeldung und der Gebotsabgabe nicht auf die AGB aufmerksam gemacht wurde, sie nicht gelesen habe und dass sie nicht ein Teil des Kaufvertrages geworden sind. Um das zu behaupten, muss ich wissen, ob die Form für die Gebotsabgabe einen Hinweis auf die AGB enthält. Diese Form finde ich nicht, da die Seite die zu verkaufenden Domains nicht listet und ich den Bestellvorgang nicht wiederholen kann.

Kann mir jemand ein Link für einen Damainnamen geben, dass aktuell von domainnamen.de verkauft wird?

Jens01 24. Nov 2016 12:11

AW: domainname.de seriös
 
Zitat:

Meine einzige Chance ist es zu behaupten, dass ich während der Anmeldung und der Gebotsabgabe nicht auf die AGB aufmerksam gemacht wurde, sie nicht gelesen habe und dass sie nicht ein Teil des Kaufvertrages geworden sind. Um das zu behaupten, muss ich wissen, ob die Form für die Gebotsabgabe einen Hinweis auf die AGB enthält. Diese Form finde ich nicht, da die Seite die zu verkaufenden Domains nicht listet und ich den Bestellvorgang nicht wiederholen kann.
Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Ich vermute, dass deren Forderung nicht werthaltig ist. Frage sie, wie sie ihre Forderung begründen. Bevor Du zahlst, solltest Du zum Rechtsanwalt gehen.
In so eine AGB kannst Du vieles schreiben, es ist nur nicht immer alles gültig. Und vereinbart muss sie auch erst einmal sein.

himitsu 24. Nov 2016 12:29

AW: domainname.de seriös
 
Zitat:

Zitat von fredo (Beitrag 1354550)
Kann mir jemand ein Link für einen Damainnamen geben, dass aktuell von domainnamen.de verkauft wird?

Google half och nicht und

http://www.domainname.de/design/img/domains-start.png
abc.de und schweiz.it sind garnicht zu verkaufen, switch.eu wird bei Sedo verkauft und gewinner.com ist nicht erreichbar. :freak:

p80286 24. Nov 2016 14:40

AW: domainname.de seriös
 
Auch wenn es vielleicht OT ist,
diese Diskussion über das Zustandekommen eines Vertrages ist müßig solange wir nicht wissen ob es sich um Kaufleute (Voll/Minder) oder Nichtkaufleute handelt. Und um solche Fragen zu klären, sollte man sich tunlichst an einen RA wenden.


Gruß
K-H

P.S.
Ein Vertrag bedarf nicht der Schriftform!

fredo 29. Nov 2016 18:08

AW: domainname.de seriös
 
Als Antwort bekam ich einen Verweis auf die AGB.

Ich habe leider immer noch keine Domain gefunden, die über sie verkauft wird und ich kann nicht überprüfen, ob auf die Geltung der AGB ausdrücklich hingewiesen wird.

Jens01 29. Nov 2016 18:32

AW: domainname.de seriös
 
Das war zu erwarten. Die merken, dass Du nervös bist.
Ich würde es denen nicht bezahlen.

Und nochmal, die müssen Dir die Rechtmäßigkeit der Forderung beweisen. Da reicht ein Hinweis auf die AGB wohl nicht aus. Ich würde nichts mehr schreiben und abwarten. Oder zum Rechtsanwalt gehen und der Zunft der Rechtspfleger etwas Unterstützung zukommen lassen. Die sind froh um jeden Mandanten.

Machst Du Dich selbständig? Da brauchst Du etwas Coolness 8-)

himitsu 29. Nov 2016 18:32

AW: domainname.de seriös
 
Zitat:

Zitat von fredo (Beitrag 1354953)
Als Antwort bekam ich einen Verweis auf die AGB.

Das ist bestimmt Absicht. :?

fredo 2. Dez 2016 18:56

AW: domainname.de seriös
 
Zitat:

Zitat von Jens01 (Beitrag 1354955)
Das war zu erwarten. Die merken, dass Du nervös bist.
Ich würde es denen nicht bezahlen.

Und nochmal, die müssen Dir die Rechtmäßigkeit der Forderung beweisen. Da reicht ein Hinweis auf die AGB wohl nicht aus. Ich würde nichts mehr schreiben und abwarten. Oder zum Rechtsanwalt gehen und der Zunft der Rechtspfleger etwas Unterstützung zukommen lassen. Die sind froh um jeden Mandanten.

Machst Du Dich selbständig? Da brauchst Du etwas Coolness 8-)

Soweit ich weiß, wenn man vor dem Vertragsabschluss deutlich auf die AGB hinweist, dann werden die AGB in den Vertrag einbezogen. Ich befürchte, dass sie formal Recht haben. Ich ja wohl möglich, dass ich den Hinweis nicht gemerkt habe, was ich leider nicht überprüfen kann. Bei der Anmeldung gibt es keinen Hinweis, bei der Gebotsabgabe - da bin ich mir nicht mehr sicher.

Sie haben auch geschrieben, dass sie die Forderungen nicht zurückziehen können, weil wegen der Übernahme der Domain vom "Broker" bereit Kosten entstanden sind. Wollen sie vielleicht andeuten, dass eine Erstattung dieser Kosten eine mögliche Lösung wäre?

himitsu 2. Dez 2016 19:18

AW: domainname.de seriös
 
Zitat:

Zitat von fredo (Beitrag 1355262)
dass eine Erstattung dieser Kosten eine mögliche Lösung wäre?

Bei den Massen, die die da angeblich handeln, wäre das doch nichtmal ein Euro.

Delphi-Laie 2. Dez 2016 21:37

AW: domainname.de seriös
 
Aus eigener Erfahrung - und die nicht nur im rechtlichen Bereich: Die allermeisten haben nur eine große Klappe, sodaß deren Drohungen i.d.R. nur heiße Luft sind.

Wenn die sich so sicher sind (wären), dann müss(t)en die nicht lang fackeln, sondern könnten direkt zur (Klage-)Tat schreiten.

Also, gelassen bleiben, meistens passiert gar nichts, wobei ich das Einschalten eines Inkassodienstes (keine rechtliche Handhabe) oder Erstellen eines gerichtlichen Mahnbescheides (einfach widersprechen) ebenfalls dort subsumiere, denn die beiden letztgenannten Fälle sind ein (implizites) Eingständnis, sich keinesfalls sicher im Recht zu wähnen.

Wenn man es sich leisten kann, kann man nach Klageerhebung immer noch bezahlen oder gar den Titel abwarten, schlimmstenfalls kommen die Prozeß- und ggf. gegnerische Anwaltskosten hinzu. Keine Ahnung, ob die dann auch so hoch sind, als wenn das Verfahren bis zum Urteil durchgezogen wird.

Rein statistisch hat man mit diesem Verfahren allermeistens Erfolg, die Gesamtbilanz ist deutlich positiv.

Das heißt aber nicht, daß man immer so vorgehen sollte. Ist man sich halbwegs, ziemlich oder gar sehr / absolut sicher, nicht im Recht zu sein, sollte man vielleicht doch vorher nachgeben, das wäre dann doch billiger und klüger.

Jens01 2. Dez 2016 22:51

AW: domainname.de seriös
 
Zitat:

Sie haben auch geschrieben, dass sie die Forderungen nicht zurückziehen können, weil wegen der Übernahme der Domain vom "Broker" bereit Kosten entstanden sind. Wollen sie vielleicht andeuten, dass eine Erstattung dieser Kosten eine mögliche Lösung wäre?
1.) Nach meiner Meinung mußt Du erst einmal was falsch gemacht haben, was Dich zur Haftung zwingen würde.
2.) Ein Schade muß nach meiner Meinung auch nachgewiesen werden.
3.) Wenn Du darauf einsteigst, haben sie Dich.

Übrigens :
https://dejure.org/gesetze/BGB/146.html


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:08 Uhr.
Seite 2 von 2     12   

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
LinkBacks Enabled by vBSEO © 2011, Crawlability, Inc.
Delphi-PRAXiS (c) 2002 - 2023 by Daniel R. Wolf, 2024-2025 by Thomas Breitkreuz