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Re: D7 Personal + Freeware
Ich würde ja kurz ne Mail ans Borland Infocenter schicken... aber blöderweise bin ich heute Nachmittag nicht mehr da und für 3 Tage weg auf einem Seminar. Desdrum könnte ich die Antwort nicht posten.
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Re: D7 Personal + Freeware
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Dann frage ich mich, warum man das in die Lizenz schreibt, wenn Borland bzw. deren Rechtsabteilung ganz offensichtlich eine andere Deutung dieser an sich leicht zu verstehenden Zeilen im Kopf hat. |
Re: D7 Personal + Freeware
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Ich sage nicht, dass ich das so gut finde, es ist lediglich das, wie es ausgelegt werden kann. Auch heißt es nicht, dass Borland DACH es bisher so ausgelegt hat oder tun wird, es heißt nur, dass sie es können :roll: ...:cat:... |
Re: D7 Personal + Freeware
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Re: D7 Personal + Freeware
Ich werde Borland mal anschreiben und euch dann informieren, was man mit einer Personal Version darf und was nicht.
Sven |
Re: D7 Personal + Freeware
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Um sich natürlich den potentiellen Streit vom Hals zu halten wäre eine definitive Aussage nicht zu verachten. |
Re: D7 Personal + Freeware
@All:
Es bringt nichts darüber nach zu philosophieren. Keiner weiss es genau! Oder die, die es eigentlich wußten, worden jetzt verunsichert :mrgreen: @Daywalker: Schreib Borland direkt an und frag dort einen Mitarbeiter. |
Re: D7 Personal + Freeware
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Re: D7 Personal + Freeware
Noch mal. Ich bin kein Anwalt, aber --
Auszug aus der D6PE-Lizenz: You may not use the Software for any commercial, business, governmental or institutional purpose of any kind ("Noncommercial Purposes"). [...] You may distribute your Works to others. You may not receive any direct or indirect compensation for the distribution or use of your Works. You may distribute your Works to others, bedeutet für mich, dass ich (Arbeitsprobe oder nicht), meine Programme und auch meine Quelltexte weitergeben darf. So weit sind wir uns vermutlich einig. Damit bleibt nur der letzte Satz: You may not receive any direct or indirect compensation for the distribution or use of your Works. Und der ist für mich persönlich auch eindeutig. Eine Arbeitsprobe dient dem Zweck, evtl. einen Job in einer Firma zu bekommen. Ich profitiere aber nicht von der Benutzung oder Verteilung meiner Arbeitsprobe, sondern ich profitiere in dem Fall von meinen Fähigkeiten, die ich mit Hilfe meiner Arbeitsprobe unter Beweis gestellt habe. Ein Lizenzverstoß wäre für mich demzufolge tatsächlich nur die Tatsache, dass ich Programme auf meiner Homepage veröffentliche, selbige aber vllt. ein Werbebanner hat, oder ich in irgendeiner Form etwas dafür erhalte. Meine Arbeitsprobe wird nur genutzt (use of your Works), um meinem evtl. zukünftigen Chef zu beweisen, dass ich was auf dem Kasten habe. Sollte meine Arbeitsprobe zufälligerweise ein Programm sein, dass er händeringend sucht, dann kann er mich einstellen und es mit der sicher vorhandenen Firmenlizenz kompilieren und verwenden bzw. verkaufen. So, und jetzt die Anwälte von Borland bitte mit ihrer Deutung. :mrgreen: |
Re: D7 Personal + Freeware
Email ist auf dem Weg. Werde es euch dann wissen lassen. Gibt es eine bestimmte Kategorie, wo ich das dann posten soll oder reicht es hier im Thread?
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