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AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export
Moin,
Zitat:
Laut der Definition zu AVBelegabruch bleibt der Beleg erhalten, so zumindest verstehe ich das. Und da die Finanz sämtliche Vorgänge per TSE abgesichert haben will kann man den Beleg ja nicht einfach löschen. |
AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export
Eine Belegnummer muss nur für Vorgänge erstellt werden, die innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts des Gewinn bzw. den Verlust oder die Vermögenszusammensetzung in einem Unternehmen verändern. Hierzu zählen nicht Trainingsbuchungen, Sofort-Stornierung eines unmittelbar zuvor erfassten Vorgangs oder Belegabbrüche.
Hier sind wir wieder auf Anfang. Belegabbrüche müssen ja der TSE übergeben werden, sonst bekommt man offene Transaktionen. Der DSFinV-K kann man diese aber nicht ausgeben, da die BONNummer ein Pflichtfeld ist |
AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export
Der Wortlaut ist ja nur "muss nicht erzeugt werden", nicht "darf nicht erzeugt werden". Von daher machen wir es so wie vorher auch und buchen alles sauber mit entsprechender neuer Rechnungsnummer gegen. Nur die Nummerierung müssen wir evtl. noch ändern.
Zitat:
Und das muss auch mit DSFinVK so gehen... ob das richtig interpretiert ist, wird sich in den nächsten Jahren herausstellen... |
AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export
Zitat:
Bzw. finde ich nichts darüber das es nicht ausgegeben werden muss. |
AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export
Ja ja, war heute Nachmittag bei einer IHK Veranstaltung zum Thema: Vortagender ein GF eines "großen" Kassenherstellers und DateV. Dem Kassenhersteller musste ich mal sagen, das seine App (self Checkout, da würde man keine TSE brauchen) komplett gegen die Kassenrichtlinie verstößt , zum Thema hatte er keine Ahnung, aber eine TSE hat er schon gesehen .... Die Software muss noch angepasst werden :lol:
Der DateV Mann wusste einiger massen Bescheid, ich musste aber auch einige male Widersprechen. Fazit: die Verunsicherung ist noch sehr groß |
AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export
Zitat:
4 Inhaltliche Vorgaben der DSFinV-K Gliederungsebenen für Kassenabschluss-Summen Der Kassenabschluss ist die aggregierende Zusammenfassung einer Kasse über alle Einzelbewegungen mit dem Vorgangstyp „Beleg“ (Geschäftsvorfall) für einen bestimmten Zeitraum (vgl. Anhang B). Dadurch werden ausschließlich Geschäftsvorfälle aggregiert, die für die umsatzsteuerliche und/oder ertragsteuerliche Weiterverarbeitung Relevanz besitzen 4.1.1 Gliederung 1: BON_TYP (Vorgangstyp) Geschäftsvorfälle und andere Vorgänge sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzuzeichnen (§ 146a Abs. 1 Satz 1 AO). Um dies zu gewährleisten, unterscheidet die DSFinV-K zwischen den Vorgangstypen „Beleg“ und mehreren „Anderen Vorgängen“ (vgl. Anhang B). Der Unterschied zwischen „Beleg“ und „Anderen Vorgängen“ besteht in der Weiterverarbeitung und der Relevanz für den Kassenabschluss. Alle Vorgänge mit der Kennzeichnung „Beleg“ stellen für die Weiterverarbeitung vorzusehende Vorgänge dar. Alles andere wird nicht im Kassenabschluss berücksichtigt und beginnt mit dem Präfix „AV“. Also wie soll man einen AVBelegabbruch ausgeben, die komplette DSFinV-K bezieht sich auf den Kassenabschluss ?! |
AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export
Zitat:
Was hat aber der Kassenabschluss mit dem Export ansich zu tun? Beim Kassenabschluss kann es doch Stornierte oder abgebrochene Belege geben. Diese sollen nur nicht in die Summen eingerechnet werden. d.H in UMS_BRUTTO des Bonkopfes werden Belegabbrüche ausgenommen. Trotzdem werden diese Belege exportiert. Sonst wäre der Bontyp AVBelegabbruch ziemlich sinnfrei. |
AW: DSFinV_K - Belegnummer & Export
Das sind die Fragen:
was muss man tun, damit es passt? Zum Thema Export: Der Export ist in der DSFinV-K geregelt und nur da! Ausser den Stammdaten bezieht sich das alles auf den Kassenabschluss: in jeder Datei steht im Kopf die Angabe des Kassenabschlusses auf den sich die weiteren Angaben beziehen. Jetzt zitiere ich nochmals von Seite 38: Unter anderen Vorgängen sind Aufzeichnungsprozesse zu verstehen, die nicht durch einen Geschäftsvorfall, sondern durch andere Ereignisse im Rahmen der Nutzung des elektronischen Aufzeichnungssystems ausgelöst werden und zur nachprüfbaren Doku- mentation der zutreffenden und vollständigen Erfassung der Geschäftsvorfälle notwen- dig sind. Hierunter fallen beispielsweise Trainingsbuchungen, Sofort-Stornierung eines unmittelbar zuvor erfassten Vorgangs, Belegabbrüche, erstellte Angebote, nicht abge- schlossene Geschäftsvorfälle (z.B. Bestellungen). Nicht alle in einer Kasse verwalteten Vorgänge sind für die Erreichung der Schutzziele erforderlich. Für die Erreichung der Schutzziele nicht erforderliche Vorgänge müssen nicht abgesichert werden (z.B. Bildschirmeinstellung heller/dunkler; Überwachung der Prozessor-Temperatur etc.). Abzusichernde Funktionsaufrufe (Systemfunktionen) und Ereignisse innerhalb der tech- nischen Sicherheitseinrichtung (Audit-Daten) werden in der BSI TR-03153 definiert (vgl. AEAO zu § 146a Nr. |
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Da steht auch eher das es Exportiert werden muss.
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Moin,
stellt ein Kunde fest, daß er kein Geld mithat oder so, d.h. wird der Kassenbildschirm geleert, ist bei und eine Bonnummer leider schon erzeugt. Die Posten werden aber gelöscht, so daß jetzt eine begonnenene Transaktion in der Kasse rimhängt. Laut Hlpdesk Kann man diese mit dem Fnish 'AVBelegabbruch^0.00_0.00_0.00_0.00_0.00^' der TSE mitteilen. Vielleicht hilfts... ism |
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