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AW: Kassensicherungsverordnung ab 2020 - die technische Seite
Zitat:
(Deren Lösbarkeit ohne Hardwarelösung ich wie schon geschrieben bezweifle. Eine Sicherung mit inkrementellen Prüfsummen usw. genügt heute den Anforderungen, ab 2020 aber nicht mehr.) Bleibt aber noch unter anderem die Anforderung nach einem Zeitgeber, der dafür sorgt, dass die Daten mit einer streng monoton steigenden Zeitangabe gespeichert werden, sprich man nicht einfach quasi z.B. einmal pro Tag Phantasiedaten auf eine solche Lösung schreiben kann. Wenn das euer Stick auch könnte, wäre der auch heute schon durchaus interessant für ehrliche Betreiber, die gerne beweisen möchten, dass bei ihnen alles mit rechten Dingen zugeht. Zitat:
Gibt es im Internet zu den Sticks eigentlich Informationen? |
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War gestern Abend etwas spät - der Stick nennt sich Secumem. Der Zeitgeber ist eingebaut - es gibt ein Journal was alle Vorgänge automatisch protokolliert.
Was gut ist, dass der Stick erlaubt an einfache Dateien wie Textdateien (CSV) Daten anzufügen. Problematisch ist manchmal, das Rechner je nach Bios-Einstellung versuchen von dem Stick zu booten, was natürlich schiefgeht. Für den Anwender mit einem Kassen-PC ohne Maus und Tastatur kann das schon ein großes Problem sein; dazu kommt noch das fehlende Wissen wie man die Bios-Einstellung ändert. |
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Dieser Stick ist aber für das aktuelle Szenario - so wie ihr den einsetzen wollt - zwecklos. Denn damit kann man nur beweisen, dass man zum Zeitpunkt X bestimmte Daten gespeichert hat. Mehr nicht.
Ob diese Daten jetzt die echten Daten oder eben Fantasiedaten sind kann damit nicht belegt werden. Für mich ergibt sich aktuell nur ein probates Mittel, wenn ich beweisen will, dass alles korrekt abläuft: Mit dem revisionssicher abgelegten Protokoll der Druckausgabe vom Bon-Drucker. Siehe dazu auch ![]() Natürlich ist es ein Leichtes auch die Druckausgabe entsprechend zu manipulieren, aber denkt euch was passiert, wenn Egon Meier aus Klein-Machnow auf seinem Bon die falschen Preise oder nicht alle Artikel aufgelistet findet. Dagegen ist die Steuerfahndung der reinste Ponyhof. |
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Sehe ich nicht so. Ich speichere ja zum Zeitpunkt der Bonausgabe die Werte parallel die relevanten Daten wie Bonnummer, Zahlart, Datum und Zeit sowie die Positionen Artikelname, Preis, Anzahl usw. Diese müssen dann mit den Werten in der Kassendatenbank übereinstimmen.
Warum sollte man Fantasiebons erzeugen? Um seine Steuerlast zu reduzieren müsste man Stornos und Retouren buchen, die ab einem bestimmten Umfang auch zu Misstrauen des Steuerprüfers führen. Der Fiskalspeicher würde diese übrigen genauso klaglos speichern. Wir gehen noch einen Schritt weiter und speichern jeden Bon - ob er gedruckt wird oder nicht - als PDF ab. Leider sind dann die Datenmengen oft zu groß, um die PDF direkt auf den Stick zu schreiben, da dieser nur eine Kapazität von 4 GB hat. Man könnte sie aber z.B. tageweise komprimieren und dann schreiben. |
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Zitat:
(*) genauer: alle Tastendrücke, die einen Vorgang auslösen. Gibt es etwa eine Taste, die die Lade öffnet, dann muss das mitgespeichert werden! |
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An Frickler:
Das halte ich zwar für übertrieben, aber wenn das gefordert wird dann mache ich das eben. Bestellstornos (Gastronomie) und Sofortstornos bei Handelskassen werden jetzt schon dokumentiert. Bisher gab es bei Steuerprüfengen bei unseren Kunden aber wegen solchen Sachen keine Probleme. Die fallen wegen fehlenden Z-Berichten, fehlenden Geldzählprotokollen und schlecht oder gar nicht geführten Kassenbüchern auf die Nase. Unser Programm bietet das alles; aber wenn es nicht genutzt wird ist das nicht mein Problem. |
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