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AW: Probleme durch Programmierung eines inkorrekten Rechnungsprogramms zu erwarten?
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AW: Probleme durch Programmierung eines inkorrekten Rechnungsprogramms zu erwarten?
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AW: Probleme durch Programmierung eines inkorrekten Rechnungsprogramms zu erwarten?
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Ich habe jetzt zwei Bücher zu GoBD gelesen, die etwas die technische Umsetzung beleuchten. Meiner Meinung nach halb so wild, solange alle genau protokolliert werden. Das allerdings eine Protokollierung der Anlage von Mitarbeitern erforderlich wäre, konnte ich da nicht erkennen. (Wir machen aber auch keine Kassenlösungen) Viel wichtiger wäre für jeden Kunden, der die Software nutzt, die Verfahrensdokumentation - also welcher Mitarbeiter was und wann darf im Rechnungswesen. Wie eben die Arbeitsabläufe aussehen beim Rechnungsein- und ausgang. |
AW: Probleme durch Programmierung eines inkorrekten Rechnungsprogramms zu erwarten?
Vielleicht ist die Frage naiv, aber:
Ich kann meine Rechnungen mit Word schreiben... Hauptsache es stehen alle gesetzlich vorgegebenen Infos drauf... Oder hat sich das geändert? Mavarik |
AW: Probleme durch Programmierung eines inkorrekten Rechnungsprogramms zu erwarten?
Wie gesagt, es wird bei GoBD viel falsch verstanden bzw gibt es wie immer keine korrekte Beschreibung.
Solange man Rechnungen ausdruckt, bzw auf Papier bekommt, ist sowieso "fast egal", was die Software macht. Kritisch wird es erst, wenn Rechnungen nur noch digital vorliegen und verschickt werden. Dann muss die Software eine gewisse Revisionssicherheit etc bieten. |
AW: Probleme durch Programmierung eines inkorrekten Rechnungsprogramms zu erwarten?
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Übrigens lässt sich das Ganze mit geringem Aufwand auch vollkommen ohne die Unterstützung der Software realisieren: Einfach eine passende Datensicherung (sei es mit dem Rechnungsprogramm oder auf Betriebssystemebene) einspielen und die Rechnung nochmal schreiben. Gut geeignet für solche Tricks sind auch Snapshots einer VM. Wenn ich es wirklich will, kann rein gar nichts den versuchten Steuerbetrug verhindern. |
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Laut § 146 Absatz 4 AO:
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Erstellst du denn vollständige GoBD/GDPdU kompatible Exporte, die der Prüfer bei sich standardgemäß einlesen kann? Das ist ja die Grundvoraussetzung für unproblematische Steuerprüfungen. |
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Bisher gibt's einen CSV-Export. Immer erweitert oder angepasst, wenn der Steuerprüfer etwas zusätzlich brauchte. War bisher immer aussrechend. Bis auf den angesprochenen Fall. |
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Ja, gibt es... da du bei der Konkurrenz bist, kann ich dir dazu nicht viel weiterhelfen, aber ich denke dieser Link sollte weiterhelfen, der ist ja kein Geheimnis:
![]() In der Liste der zertifizierten Kassenhersteller findest du auch uns: ![]() Diese Exporte können von den Steuerprüfern direkt in ihre Software eingelesen werden und dort direkt ausgewertet werden. |
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Das hilft schon mal sehr weiter.
Danke. |
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