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AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
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![]() Seite 3... Ist von 2013. Sofern du also keine neuere Quelle hat, die das wieder negiert wäre das also geklärt. Und wenn man sich den Paragraphen selber anschaut: ![]() Dann ist da nur die Rede, dass bei Verwendung des Gutschriftsverfahrens (Rechungslegung durch Leistungsempfänger) "Gutschrift" drauf stehen muss. Davon, dass es auf einer Korrektur nicht draufstehen darf, steht da nix. |
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Hallo,
ich will jetzt keinen Streit vom Zaun brechen, aber "richtig" lesen sollte man schon, vor allem an der richtigen Stelle (also dem richtigen Paragrafen) und nicht irgendwelche Texte aus dem Zusammenhang reissen. Dem TE geht es darum, wen ER als Leistungserbringer an einen Leistungsempfänger eine Rechnung/Gutschrift/Stornorechnung oder was auch immer erstellt. Zitat:
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Möglicherweise ist so eine Frage in einem Forum für Software-Entwicklung auch nur bedingt gut aufgehoben.
Ich würde den Herren ja ein Bier spendieren, aber bei der Hitze hat das ja manchmal ungeahnte folgen. :drunken: |
AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
@Daniel: Absolut richtig :thumb: ....und was hab ich in #2 schon geschrieben (vorausahnend wie dieser Thread enden wird)
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@bernau: Absolut richtig :thumb: ... und vielleicht stolpert hier ja auch zufällig einer vorbei der die Frage auf meine Antwort weiß :lol:
@Daniel Ich würde ein Bier von dir nicht ablehnen - mich damit in die Sonne setzen und wäre dann auch ganz zahm :angel2: |
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Also ich würde ein Bier nehmen. Auf der anderen Seite wohne ich zwei Minuten vom Weinfest weg :-) Wer möchte ist herzlich eingeladen vorbeizukommen.
@mm1256: Schrieb ich doch, dass das die Vorgabe für die umsatzsteuerliche Gutschrift ist. Die Frage, ob eine kaufmännische Gutschrift (korrektur/Storno) automatisch zur umsatzsteurlichen wird, wenn der Begriff Gutschrift verwendet wird, wird im verlinkten Schreiben verneint. Damit darf ich dann auch Gutschrift auf die Korrektur schreiben, ohne dass es eine Folge hat. Oder habe ich jetzt deinen Einwand nicht verstanden? Direkt steht das nirgendwo, aber es lässt sich aus den anderen Infos schließen. |
AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur
@mquadrat gerade die Frage, ob ein §14c angewendet werden kann ist - übrigens auch aus Sicht meines Steuerberaters - nicht hinreichend geklärt, wenn der Begriff "Gutschrift" bei einer kaufmännischen Gutschrift verwendet wird.
@all: Das große Problem dabei ist, dass man bei den Gesetzestexten sehr weitreichende Querverbindungen zu anderen Gesetzen beachten muss. Durch den entstehenden Interpretationsspielraum bleiben selbst für Fachleute (Steuerberater) manchmal Zweifel, wie denn nun ein Gesetz umgesetzt werden soll bzw. muss. Das BMF versucht dann diese Ungereimtheiten durch Rundschreiben an die OFD's aufzuklären. Einige vorangegangene Links beziehen sich dann auf diese Rundschreiben. Bis die Empfänger den Inhalt in die Praxis umsetzen (OFD's, Betriebsprüfer) vergeht wieder Zeit, in der sich auch schon wieder Neuerungen/Änderungen oder neue Interpretationen ergeben können. Hinzu kommen dann noch die unterschiedlichen Umsetzungen in den Bundesländern. Somit ist es nur eine logische Schlussfolgerung, dass die Betriebsprüfer (die ja bei den Ländern angestellt sind) zwangsläufig einem gewissen Handlungsspielraum unterliegen. Und genau das ist das ursächliche Problem für unsere Anwender/Kunden. Woraus sich aber wiederum die Verantwortung des Herstellers ableitet, seine Software so zu gestalten, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die grundlegende Frage (und auch das Problem des TE) ist dann, welche Informationen im WEB sind noch aktuell. Selbst so einfache Fragen wie Plus- oder Minus-Beträge ist schwierig. Die Folgen fehlerhafter bzw. unvollständiger Belege können aber durchaus die Existenz gefährden und aus diesem Grund vertrete ich ja die Meinung, dass dieses Thema auch in einem öffentlich zugänglichen Klatsch-und-Tratsch-Thread mit gebotener Sorgfalt behandelt werden sollte. Aus diesem Grund halte ich mich auch mit Links zum Thema (worüber ich weiter vorne kritisiert worden bin) weitgehend zurück. Worüber aber man vorzüglich und ohne weitreichende Folgen diskutieren kann, ist die Frage, wie wir Entwickler die Gesetze in der Software umsetzen? Ich habe das Thema Stornierung beispielsweise so gelöst: 1. Kompletter Storno einer Rechnung: Hierzu wird ein einfacher Stornobeleg mit allen Angaben des zu stornierenden Beleges erstellt. Auch, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde wird angegeben, Stichwort Ust nach vereinnahmten und vereinbarten Entgelten. Die Bezeichnung dieses Stornobeleges habe ich durch den Anwender frei definierbar gemacht. Er kann die Bezeichnung des Beleges frei wählen: Storno-Rechnung, Rechnungs-Stornierung...oder was auch immer. In Bezug auf das Thema dieses Threads: Der Benutzer kann einstellen, ob die Beträge positiv oder negativ ausgewiesen werden. Das ist letztendlich nur eine einfache Formularangelegenheit. Intern arbeite ich immer mit "minus". 2. Teilweiser Storno einer Rechnung: Erforderlich, wenn ein Kunde eine Rechnung teilweise reklamiert. Vorgehensweise wie unter 1) jedoch zusätzlich unter Angabe der zu stornierenden Leistungen/Lieferungen. Anmerkung: Ganz besonders in diesem Fall ist die Verwendung des Begriffes "Gutschrift" sehr umstritten bzw. fragwürdig. Prinzipiell läuft es also darauf hinaus, dass ich dem Anwender sehr viele Freiheiten und Einstellmöglichkeiten lasse. Somit kann er die Vorgaben seines Steuerberaters flexibel umsetzen, und ich habe einen Großteil der Verantwortung auf den Anwender übertragen. Meine Betriebs-Haftpflicht ist begeistert und ich hab Ruhe. Auch wenn mich mal wieder ein Steuerberater eines Kunden nervt, oder ein Kunde einen Betriebsprüfer im Haus hat. :thumb: Ach ja das Bier: Das genehmige ich mir jetzt. Feierabend.... |
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