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AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss
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Sobald man SW rausgibt, sollte man das nur als GmbH tun. Alles andere ist fahrlässig, weil man sonst mit seinem Vermögen bis zum jüngsten Gericht haftet. Man braucht nur an den richtigen Prozeßhansel geraten.
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Mir hat man meine Leistung nur abgekauft, weil ich gerade keine GmbH war. Denn eine GmbH haftet nur mit ein paar Kröten, insofern liefern die u.U. Leistung, die das Geld nicht wert ist. Als GbR dagegen wird man sich schon Mühe geben. Mir hat man das genauso gesagt und deshalb den Auftrag erteilt.
Übrigens hat mir keine der großen Firmen jemals gedroht, mich zu verklagen. Das waren nur die kleinen. :stupid: Und die auch nur deshalb, weil der GF zu blöd war. Aber prinzipiell hast Du schon Recht. |
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Aber als Einzelperson und GmbH wird man schon hellhörig ob da nicht ein böser Hintergedanke ist. Bei größeren Firmen (>5-10 Personen) wird man sich nicht mehr daran stören da dies dann dort normal ist. |
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Für alle Lizenzhanseln
![]() nur weil Microsoft und Adobe und ... es machen muß es ja nicht richtig sein. Übrigens bei IBM (360/370 /1 etc.) war das anders, da gehörte die Software zum Rechner, da hat der Kunde ein Paket erworben, nicht wie beim PC, sich alles zusammen gesucht. Gruß K-H |
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Deswegen macht man Verträge, wo eben z.B. drin steht, das DAS EINE TESTVERSION !1!EINS!ELF ist, die unter keinen Umständen in der Produktivumgebung usw. Für jeden klar ersichtlich und nicht in irgendwelchen EULA. Nicht umsonst ist der Unsitte ein Riegel vorgeschoben, in den EULA irgendwelche verdrehte und den Kunden komplett einschränkende Bedingungen reinzuschreiben. Oder wieso werden sonst reihenweise die Banken und Finanzberater verklagt, weil sie -obwohl es doch in den AGB steht- hochriskante Papiere an arglose Renter vertickt haben? Aber bald sind wir soweit, das man in die EULA reinschreiben kann 'Dieses Programm dient nur zu Dekorationszwecken. Die Ausführung kann ihren Betrieb ruinieren'. Wirklich interessant, wie diametral die 'Kenntnisse' über das Lizenz- und Vertragsrecht doch sind. Wir sind alle Laien... :-) |
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Es ist eine Absicherung für den Unternehmer, dass nicht mehr als das Stammkapital zur Haftung herangezogen werden kann, mehr nicht. Das Wichtigste ist daher eine vernünftige Betriebshaftpflicht, die im Schandenfall (auch bei Fahrlässigkeit, nicht bei "grober" Fahrlässigkeit, die ist nicht versicherbar) dem Kunden den entstandenen Schaden ersetzt. Das ist sicherer, für den Kunden vertrauensbildender, und in der Praxis auch billiger als eine GmbH an die Wand zu fahren. Mal von einer UG(haftungsbeschränkt) abgesehen, doch welcher Käufer macht mit so einer Firma noch (Software-)Geschäfte? |
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Ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht eh Pflicht? Ich meine, steht im Namen, aber....
Und für die grobe Fahrlässigkeit haftet man dann als GmbH trotzdem nur mit max. Stammkapital, ne wahr? |
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