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AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
Nein, die GPL und die MPL sind zueinander nicht kompatibel.
Die GPL wirkt viral. Wenn du GPL-Code verwendest, steht deine Anwendung auch unter der GPL |
AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
Daher auch das (?) am Ende, dann frage ich mich worauf sich folgendes bezogen hatte:
Zitat:
Ganz knapp formuliert: Was muss man machen um das GPL Produkt einzubinden OHNE den gesamten Sourcecode offen legen zu müssen ? Antwort: Es bleibt nur die Option mit dem Interface übrig. Mir ist jedoch nicht genau klar was dort genau verlangt wird, soll ich eine Applikation schreiben welche das Coverflowprogramm einbindet und dieses neue Programm dann quasi unter die LGPL stellen. Danach kann ich dann mein LGPL in mein Projekt einbinden ohne den Quellcode offen zu legen (Vom Firmenprogramm; der Teil vom GPL Programm kann ggf. gerne offen gelegt werden) ? Was soll man sich da für ein aufgeblasenes Programm zusammenschustern ? EDIT://[Programmcode entfernt] |
AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo
Wird so nicht gehen. dazu müsste das Produkt unter der LGPL sthen und dir ein enstprechendes Interface bieten
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Mal gleich Disclaimer vorneweg: Ich höre gerade zwei Jura-Vorlesungen. Einmal "Patentrecht" und einmal "Geistiges Eigentum" (Urheberrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht). Ich bin aber kein Jurist und hab die Vorlesungen bisher eben nur halb gehört (das Semester is ja noch lange nicht zu Ende). Ich also wohl mit Fug und Recht behaupten, dass ich nur über Halbwissen verfüge. ;-) Seid also vorsichtig mit dem, was ich sage.
Zitat:
Nicht, weil ich ausschließen würde, dass das, was da beschrieben wird, ein bisschen Wahrheit in sich hat. Das was er über die GPL sagt, scheint zumindest ein bisschen mehr zu stimmen ein bisschen weniger falsch zu sein als das, was er als "falsch" zitiert. Aber ich hab mal ein bisschen weiter gelesen. Auf der Seite wird u.a. seine selfmade-Lizenz "CCL" behandelt und beworben. Beim Lesen der Lizenz und der dazugehörigen FAQ stellen sich bei mir aber die urheberrechtlichen Zehnägel hoch. Wenn ich da alle Sätze streichen würde, denen ich das Prädikat "falsch" geben würde, bliebe kaum etwas übrig. Wenn also schon ich, der ich kein Jurist bin, bei der Seite das kalte Grausen krieg, wie muss das erst jemand mit Ahnung sehen? Ich für meinen Teil halte von der juristischen Kompetenz des Autors vor allem eins: Abstand. Meilenweiten Abstand. So großen Abstand, dass ich vorsichtshalber von seiner postulierten "GPL-Lücke" gar nix wissen will. =================================== Hier mal kurz meine Sicht der Rechtslage: - GPL-Code kannst du nicht verwenden ohne deinen Code auch unter GPL zu stellen. Keine Chance. Das ist Sinn und Zweck der GPL. - Einzige Ausnahme, bei der ich mir noch nichtmal sicher bin, inwieweit sie gilt: Wenn dein Programm so unabhängig von dem GPL-Zeug ist, dass es auch problemlos ohne es funktioniert. Es darf also jemand ein GPL-Plugin für eine nicht-GPL-Software schreiben. Denke ich. Sowas müsste man aber wohl im Einzelfall betrachten. - Kurz wie das mit der Lizenzierung läuft: Jemand schreibt ein Programm und hat daran alle Rechte. Er darf alles bestimmen. u.a. auch wen er welche Rechte erteilt. Eine Lizenz (wie die GPL) ist ein Vertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem, der Rechte haben will. Eine Lizenz sagt "Du willst Nutzungsrechte? Ok, die kriegst du. Dann musst du aber folgendes tun... Wenn du das nicht tun willst, kriegst du auch keine Nutzungsrechte. Punkt." - Wenn deine Software nur intern genutzt wird, hast du keine Probleme mit der GPL. Die GPL verlangt nur, dass du demjenigen, dem du die Binary gibst, auch Code und Lizenz (bzw. die damit verbundenen Rechte) gibst. Das ist nicht das selbe wie eine Veröffentlichung. Wenn du die Software nur intern nutzt, also nicht weiter gibst, musst du gar nix tun. - Willst du dein Prog nem Freund geben, musst du dem Freund auch Code und Lizenz geben. Auch damit ist der Code noch nicht öffentlich. Aber dein Freund hat nun auch das Recht Programm (mit Code und Lizenz) weiter zu geben und damit zu veröffentlichen. Du darfst ihn zwar bitten, das nicht zu tun, hast aber keine rechtliche Handhabe. - Interessant ist jetzt noch in welchem rechtliche Zusammenhang die Software erstellt wird. Bist du angestellt, hast du zwar die Urheberpersönlichkeitsrechte, die Firma aber alle Nutzungsrechte. Damit stellt rechtlich gesehen die Firma die Software ggf. unter GPL. "intern" (siehe oben) heißt in dem Fall also firmenintern. In dem Fall muss keine einzige Lizenzierung stattfinden. - Bist du nicht angestellt, liegen die Rechte vermutlich erstmal bei dir. [1] Du stellst die Software dann unter GPL und gibst sie (unter GPL) an die Firma weiter. In dem Fall gibt es zwei Personen mit Rechten an der Software: Die Firma und du und ihr beide habt alle Rechte, die die GPL vorgeben (und du hast noch zusätzlich die Urheberpersönlichkeitsrechte, was hier aber weniger interessant ist). Das Problem ist jetzt noch folgendes: Gerade im Urheberrecht ist es schwer definitive Aussagen zu treffen. In Detailfragen können die Meinungen durchaus auseinander gehen und letztendlich gibt es auch den Fall, dass Richter über so etwas entscheiden müssen, von der Materie aber keine Ahnung haben. Die kennen vielleicht das Gesetz, aber nicht die Technik und wenden deshalb das Gesetz u.U. "merkwürdig" an. Hab grad letztens so ein merkwürdiges Gerichtsurteil gelesen. Also das gibt es durchaus. Trotz Sachverständigen. Das typische Problem "zwei Juristen, drei Meinungen" (und keine davon ist "richtig", ggf. ist aber eine davon "rechtskräftig"). [1] ggf. könnte sich auch etwas anderes aus dem Vertrag (explizit oder implizit) mit der Firma ergeben. mfg Christian |
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Zitat:
Idee: Das Programm binde ich nicht in meine Applikation ein, sondern das Coverflowprogramm ruft die gesonderten .exe auf. Ich benutze es dann quasi nur als Auswahlbildschirm (Mit einer Auswahl startet sich nur die entsprechende .exe Dabei die ausgewählt wurde). Dann müsste das Coverflowprogramm (Der quasi nur als "Loader" fungiert) unter die GPL fallen, aber die Programme die damit aufgerufen werden nicht oder ? Beispiel: Start coverflow.exe -> Benutzer wähl Projekt auf und klickt auf "start" -> coverflow.exe schließt sich und ruft projekt1.exe auf ---- Edit: @r2c2 sehr interessanter und vor allem informativer Post :thumb: Software wird nur firmenintern benutzt und ich bin angestellt (Vorerst befristet). |
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[QUOTE=LimeBulls;1068157]
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mfg Christian |
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Zitat:
Zitat:
Ich habe hier ( ![]() Bei der Mozilla Lizenz stand dieser Fall so drinnen, aber bei der GPL Lizenz finde ich aber keinen solchen Eintrag ?! Wäre super wenn du diese Aussage belegen könntest (Vor allem aufgrund der widersprüchlichen Aussagen im Thread). ----------------------------------- Beispiel: Mitarbeiter der Firma nutzt die Software und möchte den Quellcode. Zitat:
Ist der Anwender der Software dann dazu rechtlich befähigt den Quellcode einzufordern oder nicht, da es eigentlich alles [PC, Software etc.] auf die "Firme" läuft ? Die eigentliche Frage um die es mir geht, darf der Quelltext nur von der Firma und mir als Entwickler (Außer natürlich einer von den beiden Seiten gibt die Rechte weiter - was jedoch NUR freiwillig geschehen kann und gesetzlich nicht einforderbar ist) "eingefordert" werden ? ------------------------------- Lese mir gerade die GPLv3 auf Deutsch durch, Indizieren die ich selbst dafür fand: Zitat:
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Dann muss der Mitarbeiter sich an die eigene Firma wenden, da diese ja die Software an den Angestellten weitergibt ;-)
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Ich fasse es jetzt zusammen und bitte um Bestätigung, sollte ich es richtig aufgefasst haben:
Testaufbau1: Ich integriere GPL Software in meine eigene (für die Firma entwickelte) Software. - Die GPL gilt automatisch für das gesamte Projekt [Da ein GPL Projekt verwendet wird] - Die Firma erwirbt automatisch die "GPL Rechte", was heißt sie ist auch an diese gebunden Frage: Liegt es somit nur im Ermessen des Entwicklers sowie der Firma (Sprich derzeitige "Softwareinhaber" die Software weiter zu verbreiten oder sind diese durch die GPL Lizenz dazu auf Anfrage verpflichtet ? Falls niemand verpflichtet ist/werden kann den Quellcode offen zu legen, obwohl die GPL Lizenz vorliegt, gibt es überhaupt Nachteile die Firmensoftware mit einer GPL Lizenz laufen zu lassen ? Testaufbau2: GPL Sofware wird als "Standalone Programm" entwickelt und startet nach der ausführung nur andere .exe Dateien. - Die GPL gilt nur für das Projekt in dem die GPL Software verwendet wurde, nicht für die externe .exe die damit gestartet wurde - Die Firma erwirbt in diesem Falle natürlich auch die "GPL Rechte", kann aber maximal nur verpflichtet werden den Quellcode vom "Loader" herauszugeben, nicht jedoch für die .exe worauf das Programm zielt. ------------------------------------------------------------------ Nach dem Thread mache ich wohl ein Tutorial auf zum Thema Lizenzen [MPL, GLP] :lol: Ist wohl der einzige richtige Thread im Internet der alles einigermaßen gut zusammenfasst :) |
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Ersetze das "erwerben" durch "unterwerfen" dann wird der kausale Zusammenhang deutlicher.
Zu deiner Frage im Fall 1: Ich programmiere etwas. Niemand kann mich zwingen, irgendetwas weiterzugeben. Wenn ich aber etwas weitergebe und da ist was mit GPL dabei, zwingt mich die GPL auch den gesamten Sourcecode weiterzugeben. Somit liegt es immer in meinem Ermessen, ob ich etwas weitergebe. Die GPL zwingt mich nicht zum Veröffentlichen/Weitergeben, sie bestimmt nur den Umfang, wenn ich es weitergebe. Somit ergeben sich keine Nachteile bei der Verwendung innerhalb eines festen Kreises, der eh vom Sourcecode Kenntnis haben darf. Aber das wurde hier auch schon erläutert. Zum Fall 2: Habe ich eine Anwendung, die völlig ohne Sourcen mit GPL auskommt, dann unterliegt diese auch nicht der GPL. Schreibe ich jetzt für diese Anwendung ein Plugin, wo Sourcen mit GPL benutzt werden, dann gilt für das Plugin auch die GPL - die Anwendung selber bleibt unberührt davon. Das ist auch logisch, weil man ja ansonsten jede Software, die Plugins unterstützt, der GPL unterwerfen könnte. Somit würde es sich anbieten die GPL-Teile in Plugins auszulagern. Die Anwendung muss aber auch ohne die Plugins lauffähig sein. Rechtsverbindlich bestätigen wird dir das hier wohl niemand - ich auch nicht. Aber dazu hat man ja auch die Möglichkeit einen RA zu konsultieren oder sogar den Urheber der Sourcen zu kontaktieren. |
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