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Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
Hallo,
nur mal so: Zitat:
![]() Eventuell hilft ![]() |
Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
Zitat:
Grüße, Messie |
Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
Zitat:
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Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
Zitat:
@Bernhard: Ich würde es so machen: Weise den Hersteller darauf hin, das es Deiner Ansicht nach ein Anwendungsfehler ist und -warum- Du dort arabischen Text einfügst. Bitte um entsprechende Eskalation im Rahmen des Supportvertrages, damit ggf. ein Vorgesetzer sich damit auseinandersetzt. Damit der Druck aus "wir kündigen sonst Ihren Supportvertrag" genommen wird, frage nach, warum genau dies der Fall sein sollte. Eine einseitige Kündigung des Supportvertrages kann unzulässig sein, insbesondere wenn der Hersteller ein Monopol auf den Support hat (hier wäre der Support u.U. einklagbar). Ich würde in 2. Stufe mich an entsprechende Fachhandelspresse (ComputerPartner oder andere Channelmagazine) wenden. Gruß Assertor |
Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
Zitat:
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Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
Also mal langsam. Ein bischen mit den Säbelrasseln ist ja gut, aber man muss ja nicht gleich die ganz großen Kaliber aus der Tasche holen.
Ich würde eventuell erstmal darlegen, warum man der Meinung ist, dass der hersteller an dieser Stelle nachbessern muss und wenn dies nicht fruchtet, das ganze noch mal per Anwalt zustellen mit entsprechenden Verweisen auf bestehende Gesetze. |
Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
Zitat:
Ja, ich weiß, diese Tipps helfen im Moment nicht wirklich weiter, habe aber bisher keine vernünftigen Informationen finden können, die Bernhard hier weiterhelfen. Und bei der Redaktion der ct mal nachfragen, ob die 'nen Tipp haben, halte ich durchaus für legitim. |
Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
Wir haben schon einen Antwaltsschuß gemacht. Das wäre jetzt der 2te (und dann auch vermutlich verschärfte). Wollte halt ein paar Links die ich zur unterstützen des Anwalts liefern könnte.
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Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
Wenn der Anwalt nicht vom Fach ist, hat das wenig Sinn.
Machs dann lieber gleich über die Presse. Sherlock |
Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.
Zitat:
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