Zitat:
Wer Bücher verlegt oder importiert, ist verpflichtet, einen Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer festzusetzen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Sie können ihn also so festlegen, wie sie es wollen. Allerdings können sie ihn auch herabsetzen, bei Mängelexemplaren oder auch äzteren Büchern, die sie von den Händlern zurückbekommen. Aber ich habe gute Kontakte zu einer Buchhändlerin, wenn ich sie mal wieder treffe und ich dran denke, könnte ich mal fragen.