[quote="leddl"]
Zitat von
Reinhard Kern:
@Delphi-Laie:
Die Frage ob Lizenzen als Ganzes in Deutschland überhaupt gelten sei mal dahingestellt (immerhin bietet soweit ich weiß MS inzwischen auch eine Rücknahme der Software an, sofern man mit den Lizenzbedingungen nicht einverstanden ist - wodurch diese Argumentation meines Wissens nach hinfällig ist), durch eine fehlerhafte Klausel verlieren sie in ihrer Gesamtheit allerdings nicht automatisch an Wirkung.
Das ist aber keine Kulanz, sondern deren Einsicht, daß man hier über die Stränge schlägt. Doch man könnte dagegen sogar trotzdem prozessieren, weil man die Software im vertragsgemäßen Zustand nutzen möchte, also ohne diesen Mangel. Doch die Weichwarenunternehmen wissen, daß mit ihrer "Kulanz" auch (fast) alle kämpfenden Kunden passiviert werden. Schließlich gibt es immer noch Volumenlizenzen und echte Alternativen.
Ausgangspunkt ist jedoch nicht eine einzelne
DLL wie in dieser Diskussion, sondern dieser rechtlich ohnehin fragliche Kaufzwangskopplung, einen neuen PC auch mit Software gleich mitzuliefern.
Es geht nicht um einzelne rechtswidrige Klauseln, sondern diese gesamte "Vereinbarung" ist unwirksam (sofern man nicht vor Gericht Pech hat).