Zitat von
Reinhard Kern:
Wenn ich reinschreibe, dass meine Software nicht beim Radfahren benutzt werden darf, dann gilt das.
Ist
OT, aber ich kanns mir nicht verkneifen: Das ist totaler Blödsinn
Einschränkungen, mit denen ein Kunde nach bestem Wissen beim Kauf nicht rechnen kann, sind nach gültigem AGB-Recht auch hinfällig.
Damit würde deine Radfahrklausel auch wegfallen, sofern sie sich nicht aus der Sache ergibt.
@Delphi-Laie:
Die Frage ob Lizenzen als Ganzes in Deutschland überhaupt gelten sei mal dahingestellt (immerhin bietet soweit ich weiß MS inzwischen auch eine Rücknahme der Software an, sofern man mit den Lizenzbedingungen nicht einverstanden ist - wodurch diese Argumentation meines Wissens nach hinfällig ist), durch eine fehlerhafte Klausel verlieren sie in ihrer Gesamtheit allerdings nicht automatisch an Wirkung. Nicht gültige oder sogar rechtswidrige Klauseln werden laut Gesetz entweder durch gesetzliche oder aber durch eine möglichst gleichlautende, aber gültige Regelung ersetzt oder bestenfalls noch einfach gestrichen.
Das Gesamtwerk "Lizenzbestimmungen" ist aber dennoch verbindlich
//Edit:
Was hat Urheber- mit Lizenzrecht zu tun?