Du kannst auch den Kaufbeleg der Zeitschrift aufheben ... am Besten gleich mit Quittung.
Meißtens muß, bzw. sollte man sich doch eh bei den Firmen registrieren ... dann hättest du indirekt die Registrierung als Nachweis.
Bis auf das Buch und die CD von meinem Delphi 3, sowie die CDs vom D4 hab ich eigentlich nichts aufgehoben
(die Treiber-CDs zur Hardware sind ja och total überaltert und auf 'ner Platte liegen neuere Versionen).
(OK, Windows hätte ich noch auf CD, aber inzwischen auch auf bootbarem USB-Stick)