Zitat:
BESCHLOSSENE SACHE
....
Die Änderungen: Daten aus der Vorratsdatenspeicherung sollen zukünftig nur in Gefahrensituationen ...
Und wer definiert die "Gefahrensituation"?
WiKi
Es dürfte also niemals nach einer Straftat auf die Vorratsdaten zugegriffen werden da ja keine Gefahrensituation mehr besteht.
Stephan B.
"Lasst den Gänsen ihre Füßchen"