Mein letzter Beitrag zu diesem Off-Topic werdenden Thema:
Also was ein System Builder ist, findet man unter dem Link hinten auf der Verpackung (zu finden: Zeile 2).
Man darf das Produkt nur verwenden, wenn man System Builder ist (steht auf dem Aufkleber der Verpackung).
Unter 4.1 der Microsoft-Lizenz für OEM SystemBuilder (Rückseite der Verpackung) steht das mit dem vollständigen Computer.
Es handelt sich um AGB, weil diese Bestimmungen von Microsoft einseitig gestellt werden und für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert wurde (BGH, HL, HM... Jura erstes Semester).
Was mit sog. Salvatorischen Klauseln passiert wenn sie in AGB vorkommen kann man auch für Laien verständlich bei Wikipedia nachlesen.
Abgesehen davon gibt es zwar eine Salvatorische Klausel unter 15.4; diese bewirkt hier aber gerade nichts, da sie nicht allumfassend ist, sondern, Achtung, die Änderungen des Vertrages dahingehend bewirkt, dass sie der gestrichenen Klausel am meisten Wirkung verleihen. Also: Wenn die gestrichene Klauseln sinnvoll ersetzt werden kann durch wirksame, dann gelten diese neuen Klauseln. Geht das nicht (wie in diesem Fall, weil es das genaue Gegenteil des gewollten Vertrages bringen würde) kommt 15.4 keine Wirkung zu, es gilt das normale Recht, also ist der Vertrag im Zweifel unwirksam.
@leddl: Ja, ganz schlauer Trick hier aus dem Gesetz zu zitieren, dass ich anscheinen besser kenne oder verstehe als du. Stimmt, Überraschungsklauseln sind unwirksam etc. aber bei einer OEM Version ist es keine Überraschungsklausel, wenn man sie nur mit der Hardware erwerben darf. Im Gegenteil, schon der Produktname, der Kaufgegenstand weist auf diese Eigenschaft hin.
Das Salvatorische Klauseln hier keine Rolle spielen sagte ich schon in dem Post den du zitierst, was wirfst du mir eigentlich vor.
Ich nahm nur darauf Bezug, um den Unwissenden die sie anwenden wollten zu sagen dass sie keine Rollen spielen.
Inwiefern der Vertrag durch die Klausel nichtig wird? Gar nicht, dass ist es doch, was ich die ganze Zeit gegen allen Protest sage.
Im übrigen habe ich auch die ganze Zeit gesagt, dass der Erwerb nicht illegal ist, sondern man lediglich keinerlei Ansprüche auf Gewährleistungen, Support etc. gegenüber Microsoft geltend machen kann, wenn Microsoft es rauskriegt und sich querstellt. Zumindest nicht erfolggekrönt. Wenn ich nochmal genau nachlese muss ich feststellen, dass fast alles was du schreibst meine Aussagen untermauert. Thx.
So,
ich hoffe zwar, das das jetzt ausreicht, weiß aber natürlich, dass jetzt der nächste kommen und versuchen wird, mit irgendeinem "aber trotzdem" das Ganze wieder hinzubiegen, das ändert aber nichts und in meinen Augen ist alles gesagt.
Im Übrigen: Das BGH Urteil ist 7 Jahre alt, seit 7 Jahren hat MS OEM weiterhin auch in deutschen Versionen vertrieben. Der Grund dafür ist nicht Trotz gegenüber dem BGH, sondern die Tatsache dass sie von dieser OEM Strategie weiterhin profitieren.