Zitat von
Bernhard Geyer:
... bei Sicherheitskritischen (Gefahr für Leib und Leben) für die gesamte Lebendsdauer des Produktes (hier der HW).
Wobei ich mich grade frage, wie aus einem Softwarefehler eine Gefahr für Leib und Leben resultieren soll bzw. wie man den entsprechenden Zusammenhang konstruiert. Das einzige, was mir da einfallen würde, wären schlampig programmierte Treiber für HW.
Aber wie bereits gesagt: Im Zweifelsfall dürfte ein
fachkundiger Rechtsanwalt der kompetentere Ansprechpartner sein.