Hi. Ich würde auch zu
Nein tendieren.
Begründung: Wenn die Update Funktion in der Unregistrierten Version verfügbar ist, wird sie es wohl auch in der Registrierten Version sein. Da ich davon ausgehe, dass man das ganze über eine Seriennummer registrieren lassen kann und das ehemalige Shareware Programm dann kommerziell genutzt wird, gehe ich davon aus, dass das nicht zulässig ist, weil die
DLL sowohl für nicht kommerzielle als auch für kommerzielle Zwecke eingesetzt wird oder zumindest die Möglichkeit dazu besteht.
Man liest sich, Stanlay