Zitat von
Bernhard Geyer:
Und wie sieht es mit Gewährleistungsvereinbarungen im Werksvertrag aus? Ansonsten könntest du in ziemliche Probleme geraten falls das
BDE/Paradoxproblem sich als hartnäckig erweist. Denn dann darfst du u.U. eine
BDE-Lose Lösung entwickeln ohne einen € vom Kunden zu bekommen wenn es Hart auf Hart kommt.
Also laut Aussage meines Chefs hat der Kunde
keinerlei Wartungsvertrag o.ä. mit uns abgeschlossen und das Programm ist, da es seit über 5 Jahren beim Kunden laüft, aus jeder Gewährleistung oder Garantie raus.
Darüber hinaus existiert laut meinem Chef auch kein Werkvertrag, in dem irgendwelche Gewährleistungen geregelt sind - warum auch immer. Ich bin auch erst seit etwas mehr als 2 Jahren in dieser Firma.