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Mit PE geschrieben und doch verkauft?

Ein Thema von Daniel B · begonnen am 25. Sep 2002 · letzter Beitrag vom 8. Okt 2002
 
Alfons_G

Registriert seit: 7. Jun 2002
Ort: München
296 Beiträge
 
Delphi 2007 Architect
 
#11
  Alt 7. Okt 2002, 17:49

Bei Standardsoftware (und dazu zählt auch Delphi) ist ein Weiterverkaufsverbot grundsätzlich nichtig. Kein Softwarehersteller kann seinem Kunden verbieten, ein Produkt, welches dieser mit einer gültigen Lizenz erstellt hat, auch noch zu verkaufen, nachdem er diese Lizenz nicht mehr besitzt.

Abgesehen davon ist bei Standardsoftware auch der Begriff "Lizenz" irreführend - gute Kommentare zu diesem und anderen rechtlichen Themen sind immer wieder in der "ct" zu finden.

Der Trick mit dem Kompilieren in der Firma könnte unter einer Voraussetzung sogar legal sein:
Ein Mitarbeiter schreibt in seiner Freizeit Code, kompiliert ihn in der Arbeit, stellt das Produkt seinem Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung (mit Copyright des Arbeitgebers), worauf dieser wieder ebenfalls unentgeltlich seinem Mitarbeiter das Recht zur Verwertung überlässt.
In diesem Fall lägen die Rechte am Programm bei der Firma und es wurde in der Firma kompiliert, was legal ist. Allerdings hängt der Mitarbeiter in diesem Fall vom Wohlwollen seines Arbeitgebers ab. Spielt dieser nicht mehr mit, hat der Mitarbeiter Quelltext mit dem er nichts mehr anfangen kann, wenn er nicht doch selbst eine Delphi-Lizenz kauft.
Und - sobald er mit diesem Programm Geld verdient, wird ein Anwalt argumentieren, dass er doch mit einem von ihm geschriebenen Programm Gewinn erwirtschaftet und diese Konstruktion nur zur Täuschung gewählt hat.

Ähnlich ist es auch bei Schüler- und Studentenlizenzen, welche bekanntlich ebenfalls nicht gewerblich genutzt werden dürfen. Angenommen ein Student erwirbt eine Vollversion, seine Kommilitonen jedoch nur Studentenversionen, so darf dieser eine Student Software verkaufen, die Anderen jedoch nicht.

Die anderen Studenten können ihrem Kameraden in diesem Fall die Rechte an ihrem Quelltext abtreten und dieser verkauft die Programme. Sobald er jedoch den Erlös an seine Kommilitonen weitergibt, hätten diese wieder gegen die Lizenzbestimmungen der Studentenversion verstoßen.

Rechtlich einwandfrei ist es dagegen, wenn jemand im stillen Kämmerlein mit einer Personal- oder Studentenversion ein Programm entwickelt und dann merkt, es ist so gut, dass man es verkaufen kann. Wenn er dann eine Professional-Version kauft, kann er sein Produkt natürlich rechtmäßig verwerten.

Alfons Grünewald



Alfons Grünewald
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