Zitat von
mkinzler:
Eine benutzerbezogene Protokollierung ist afaik nicht zulässig, nur Stichproben sind rechtlich unbedenklich (gilt übrigens auch für Telefonate).
also könnte mann den Gesamtdatenverkehr der Firma rechtlich mitloggen,
solange keine Rückschlüsse möglich sind, womit man diese Daten bestimmten Personen zuordnenn kann?