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mjustin

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Delphi 2009 Professional
 
#18

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

  Alt 30. Apr 2009, 12:24
Zitat von BAMatze:

Zitat:
Gemäß § 69a Urheberrechtsgesetz (UrhG) gehen sämtliche Vermögensrechte an Software, die ein Arbeitnehmer "in Wahrnehmung seiner Aufgaben" entwickelt, automatisch auf den Arbeitgeber über.


Zitat:
Urheber ist der Schöpfer des Werkes. (UrhG §7)

Welches Regelung im UrhG regelt denn nun, wann und wie die Urheberschaft auf Arbeitgeber übergeht?
Michael Justin
habarisoft.com
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