Zitat von
Kalfany:
Zitat von
Sherlock:
Bezüglich Urheberrecht ganz einfach formuliert: Für alles was Du im Auftrag Deines Arbeitgebers entwickelt hast gilt, daß er der Urheber, Eigentümer und gesamt Rechteinhaber ist, denn er hat Dir ja den Auftrag erteilt, bezahlt und überhaupt erst die Idee dazu gehabt.
...
Sherlock
Das kann ich so aber nicht ganz glauben, zum. ist das nicht Allgemeingültig. Denn z.B. ein Fotograf einer Agentur der ein Foto macht (im Auftrag seines AG) ist und bleibt der alleinige Urheber (und ist auch nicht übertragbar). Die Rechte an dem Foto sind aber ohne Zweifel beim AG. Darum hast du z.B. bei der Verwenung von Fotos oft "Firmenname, Name das Fotografen".
Bitte vorherige Posts durchlesen, habe sogar Gesetzestexte als Zitat angebracht, die das bestätigen, also nicht nur reines Hören-Sagen, dass der Arbeitgeber die Urheberrechte bekommt sonder Tatsache.
Weiterhin lässt sich vieleicht eine Sache ergänzen:
Zitat:
In § 1 Absatz 2 Nr. 3 Patentgesetz (PatG) heißt es hierzu ausdrücklich:
„(2) Als Erfindungen werden insbesondere nicht angesehen: […]
3.Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen
MfG
BAMatze