Hallo nochmals,
nachti1505 hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Worauf begründet sich diese These? Klauseln im Arbeitsvertrag?
Diese These begründet sich auf der Treupflicht, die wiederum aus dem gültigen Arbeitsvertrag resultiert (vorausgesetzt, der Arbeitsvertrag enthält keine Regelungen). Bei der Software-Erstellung handelt es sich um die Schaffung eines "Werks", welches nach Vorgabe des Arbeitgebers zu erstellen ist. Der Gesetzgeber sieht für die zu leistende geistige Arbeit aber kein Ort oder Zeitpunkt zur Erbringung derselben vor. Daher ist es in diesem Fall nur erforderlich, dass die Software während des Arbeitsverhältnisses entwickelt wird. Die Übertragung auf den oben geschilderten Sachverhalt sollte leicht fallen...
Edit:
Vielleicht noch wichtig: Der Arbeitgeber erhält nur die Rechte an dem Sourcecode, nicht an den zugrunde liegenden Ideen (es sei denn, diese Ideen sind im Rahmen eines Verfahrens patentiert).