Hallo zusammen,
abgesehen von dem Rat dies alles mit einem Fachmann (Rechtsanwalt) zu diskutieren, sind im wesentlichen zwei Dinge zu beachten:
a) welches Recht greift? (deutscher Arbeitnehmer, deutscher Arbeitgeber)
b) handelt es sich um einen Arbeitsvertrag oder Werkvertrag
a) zumindestens in Deutschland gehört der Arbnehmer (platt gesagt) dem Arbeitgeber mit Haut und Haaren
Zitat von
nachti1505:
Privat entwickelt A jedoch auch eigene Softwarekunstwerke, die man grob genauso in die Branchen B1 und/oder B2 einordnen dürfte. Höchstwahrscheinlich darf A während seines Arbeitsverhätnisses aus diesen Projekten kein Kapital schlagen. Wie allerdings sichert A sich ab, um nach Beendigung des Arbeitsvertrages auch beweisen zu können, dass diese Projekte privat entstanden sind???
Da stehen die Chancen schlecht zu erreichen was man will.
Abgesehen von dem weiter oben angedeutetet"KnowHowDiebstahl", könnten böswillige Menschen annehmen, das dem Arbeitgeber nicht die volle ihm zustehende Leistung erbracht wurde.
Bei einem Arbeitsvertrag gilt das oben geschriebene, während der Werkvertrag eigentlich "nur" die Anfertigung eines Programmes umfasst.
Wobei natürlich die einzelnen Bestimmungen im jeweiligen Vertrag ausschlaggebend sind.
Letztlich kann da nur ein Gerichtsverfahren Klarheit schaffen.
Gruß
K-H