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Phoenix
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Registriert seit: 25. Jun 2002
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#13

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

  Alt 30. Apr 2009, 11:22
Zitat von nachti1505:
bzw. wie bezeugt man, dass ein Programmierwerk eben NICHT in Erfüllung dienstlicher Aufgaben entstanden ist?
Indem man selber (und am besten auch der Arbeitgeber) diese dienstlichen Aufgaben genau definiert.
Am einfachsten ist es natürlich, wenn man für seine private Arbeit eine andere Programmiersprache benutzt als in der Firma.
Es dürfte für den Arbeitgeber schwer sein, seinem Arbeitnehmer, der in der Firma z.B. Java verwendet, eine dienstliche Aufgabe zur (doppelten) Entwicklung einer ähnlichen Lösung in z.B. Delphi anzuhängen, wenn die Firma selber z.B. keine einzige Delphi-Lizenz hat.
Sebastian Gingter
Phoenix - 不死鳥, Microsoft MVP, Rettungshundeführer
Über mich: Sebastian Gingter @ Thinktecture Mein Blog: https://gingter.org
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