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Tyrael Y.

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#12

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

  Alt 30. Apr 2009, 11:16
1. Alles was du auf der Arbeit erstellst, gehört deinem Arbeitgeber und du hast keinerlei Ansprüche darauf, ausser es gibt vertraglich vereinbarte anderweitige Regelungen.

2. Alles was du privat, daß bedeutet aber auch, ohne Hilfsmittel, die dir dein Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hat, ist dein Eigentum, alle Rechte darüber hast du persönlich.

3. WICHTIG! Normalerweise ist in einem Arbeitsvertrag geregelt, daß der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz sein darf. Das bedeutet, daß du normalerweise nicht im selben Geschäftsfeld privat agieren darfst, wie dein Arbeitgeber, ausser es gibt eine schriftliche anderweitige Regelung dafür.

Dies ist nicht automatisch so, sondern muss im Arbeitsvertrag explizit stehen.


Nimm dir deinen Arbeitsvertrag vor und lies mal was da steht.
Levent Yildirim
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