Zitat von
BAMatze:
Also wenn du meinen letzten Beitrag und die darin aufgeführten Links sorgfälltig zu Gemüte führst (wir haben ja gelernt Lesen != Verstehen
) solltest du als Fazit finden im letzten Artikel finden: Die von dir geschriebene Arbeit für deinen Arbeitgeber gehört uneingeschränkt (sowohl urheberrechtlich als auch wirtschaftlich) ganz und gar ihm.
Eher nicht, denn:
Zitat:
Für den Rechtserwerb des Arbeitgebers ist es nach herrschender Meinung (…) unerheblich, ob der Arbeitnehmer das Computerprogramm in
seiner Freizeit oder während der
regulären Arbeitszeit geschaffen hat, sofern feststeht, dass er nur
in Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben und Weisungen handelt.
Read more:
http://www.e-recht24.de/news/urheber...ixzz0E9Mb36c7&
Hmmm... alles in allem verbleibt eben die Frage von BAMatze:
Zitat:
wie du deine Arbeit auch für dich sicherst
bzw. wie bezeugt man, dass ein Programmierwerk eben NICHT in Erfüllung dienstlicher Aufgaben entstanden ist?