Zitat von
nachti1505:
Zitat von
jbaertle:
...auch wenn A die Projekte privat entwickelt muss er sie zunächst seinem Arbeitgeber anbieten...
Worauf begründet sich diese These? Klauseln im Arbeitsvertrag?
Zitat von
jbaertle:
Es kann jedoch niemand A zwingen, die privat erstellte Software auch zu veröffentlichen.
Korrekt! Stellen wir uns nun vor das Arbeitsverhältnis endet aus welchen Gründen auch immer. Der arme Entwickler A entsinnt sich nun seines (in seiner Freizeit) entworfenen Programmes und veröffentlicht dieses. Jetzt kann der Ex-Arbeitgeber doch daher gehen und behaupten, diese Software wäre noch im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entstanden. Er könne es nur leider nicht beweisen, weil
Zitat:
die "Abwesenheit" von Quellcode auch arrangiert [wurde].
.
Daher bleibt meine Frage bestehen, wie sichere ich mich und meine Software gegen derlei Ansprüche ab?
Also wenn du meinen letzten Beitrag und die darin aufgeführten Links sorgfälltig zu Gemüte führst (wir haben ja gelernt Lesen != Verstehen
) solltest du als Fazit finden im letzten Artikel finden: Die von dir geschriebene Arbeit für deinen Arbeitgeber gehört uneingeschränkt (sowohl urheberrechtlich als auch wirtschaftlich) ganz und gar ihm.
Dies gilt nicht für die Software, die du in deinem Rahmen (also aus eigenem Antrieb ohne Bezahlung seitens des Arbeitgeber) erstellt hast.
Zitat:
Die Entwicklung von Software aus rein privater Initiative fällt jedoch nicht darunter. Dies gilt auch, wenn man sich durch Erfahrungen und Wissen aus der dienstlichen Tätigkeit inspirieren lässt.
Read more: "Software zu Hause entwickelt – Arbeitgeber ist Urheber | urheberrecht | news" -
http://www.e-recht24.de/news/urheber...xzz0E9LUXiX5&A
Ich denke das einzige was dir solche Artikel nicht beantworten können sondern nur ein paar Profis, die eine solche Situation schonmal erfolgreich überstanden haben, ist, wie du deine Arbeit auch für dich sicherst.
MfG
BAMatze