Zitat von
nachti1505:
Zitat:
die "Abwesenheit" von Quellcode auch arrangiert [wurde].
.
Daher bleibt meine Frage bestehen, wie sichere ich mich und meine Software gegen derlei Ansprüche ab?
Wenn es zu einer Klage kommt kannst du der Beweisführung den Quellcode übergeben, hat der ehemalige AG keinen Quellcode für das jeweilige Programm ist die Sache klar und du bekommst einen Freispruch.
IMHO! IANAL!