Zitat von
jbaertle:
...auch wenn A die Projekte privat entwickelt muss er sie zunächst seinem Arbeitgeber anbieten...
Worauf begründet sich diese These? Klauseln im Arbeitsvertrag?
Zitat von
jbaertle:
Es kann jedoch niemand A zwingen, die privat erstellte Software auch zu veröffentlichen.
Korrekt! Stellen wir uns nun vor das Arbeitsverhältnis endet aus welchen Gründen auch immer. Der arme Entwickler A entsinnt sich nun seines (in seiner Freizeit) entworfenen Programmes und veröffentlicht dieses. Jetzt kann der Ex-Arbeitgeber doch daher gehen und behaupten, diese Software wäre noch im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entstanden. Er könne es nur leider nicht beweisen, weil
Zitat:
die "Abwesenheit" von Quellcode auch arrangiert [wurde].
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Daher bleibt meine Frage bestehen, wie sichere ich mich und meine Software gegen derlei Ansprüche ab?