Zitat von
BAMatze:
Die Urheberrechte dürften eigentlich NICHT bei dem Entwickler A liegen. Schließlich hat sich die Firma mit Geld sein Wissen und seine Arbeitskraft mit Geld gesichert, damit er gemäß Arbeitsverhältnis seine Aufgaben, die ihm der Arbeitgeber gibt auch erledigt.
Zitat:
Gemäß § 69a Urheberrechtsgesetz (UrhG) gehen sämtliche Vermögensrechte an Software, die ein Arbeitnehmer "in Wahrnehmung seiner Aufgaben" entwickelt, automatisch auf den Arbeitgeber über.
Auszug von der Seite Frag-einen-Anwalt.de
Weiterhin solltest du dich mit dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbErfG) beschäftigen, dort wird beschrieben, wie Erfindungen und Entwicklungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses geregelt werden.
MfG
BAMatze
Sehr schöne Demonstration dass Lesen != Verstehen ist
Die Urheberrechte einer natürlichen Person sind unveräußerliche Rechte, deswegen gibt es das Konstrukt der exklusiven Verwertungsrechte. Urheber ist und bleibt der Entwickler, lediglich die Nutzungsrechte können exklusiv übertragen werden. Und wenn Du noch einmal den von Dir zitierten Text liest, steht da auch ganz klar *Vermögensrechte* und nicht Urheberrechte...
Last but not least: Das Ding heisst
ArbnErfG
"Tja ja, das Ausrufezeichen... Der virtuelle Spoiler des 21. Jahrhunderts, der Breitreifen für die Datenautobahn, die k3wle Sonnenbrille fürs Usenet.
" (Henning Richter)