Einzelnen Beitrag anzeigen

alzaimar
(Moderator)

Registriert seit: 6. Mai 2005
Ort: Berlin
4.956 Beiträge
 
Delphi 2007 Enterprise
 
#2

Re: Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, Verwertungsrecht

  Alt 30. Apr 2009, 08:23
Du unterzeichnest i.A. eine 'NDA', also ein 'Non Disclosure Agreement', in der das geregelt ist. In einigen Verträgen ist eine NDA-ähnliche Klausel jedoch enthalten, sodaß es sinnvoll wäre, dies zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

Wenn Du nichts derartiges unterzeichnet hast, dann kannst Du mit deinem Wissen anstellen, was Du willst. Natürlich darfst du nicht an Wissen gelangen, für das Du 'Hürden' nehmen must, also z.B. in nicht befugte Bereiche eindringen usw. (was man so gemeinhin als Wirtschaftsspionage bezeichnet). Aber wenn du während deiner normalen Tätigkeit an Wissen gelangst, das Du für deine private Software verwenden kannst, ist das völlig in Ordnung.

Der AG kann Dich aber verklagen (wenn er davon Wind bekommt). Er könnte z.B. vorbringen, das Du ihn arglistig getäuscht hast (Du hast die Arbeitsstelle nur angetreten um Dir Firmenwissen anzueignen). Oder er bezichtigt Dich eben dieser Wirtschatsspionage. Dann ist das Vertrauensverhältnis futsch und Du bist deinen Arbeitsplatz los. Auch eine Bewertung würde nicht sonderlich positiv auffallen.

Ich würde das so nicht machen (heimlich Wissen verwenden), sondern das mit dem AG absprechen ("Ich entwickle gerade in meiner Freizeit so ein Tool"). Denn: Wenn Du gut bist und ein Tool entwickelst, das deinem AG gefällt, könnte er das übernehmen (gegen Kohle natürlich) oder es weiter verticken und dich prozentual dran beteiligen.
"Wenn ist das Nunstruck git und Slotermeyer? Ja! Beiherhund das Oder die Flipperwaldt gersput!"
(Monty Python "Joke Warefare")
  Mit Zitat antworten Zitat