Zitat von
Meflin:
Langsam langsam. Auf der Stopp-Seite landet man ja nicht mal zufällig einfach so
Im Grund gibt es keinen Unterschied zu vorher. Wenn du "ausversehen" auf einer KIPO-Seite gelandet wärst, wäre das auch strafbar. Is jetzt nicht so als ob die Beweislast da umgekehrt würde. Dein Zugriff auf die Seite ist ja ein Beweis. Wenn es keine Absicht war, musst du das nachweisen, das ist doch total normal?!
Bei der Unschuldsvermutung geht man vom Grundsatz in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten, aus. Das Problem: Auf eine solche Internetseite kann man sehr, sehr schnell gelangen. Möglichkeiten gibt es etliche: Angefangen von "tinyurl"-Links und Ähnlichem, die speziell bei Twitter oft benutzt werden, um lange URLs zu verkürzen. Dann kann man Leute kompromittieren, indem man auf einer beliebgen Internetseite durch versteckte Bilder oder iFrames auf betroffene Seiten verlinkt. Man kann auch in Emails "unsichtbare" Bilder einfügen (z.B: 1x1 Pixel große Pünktchen in weiß), die zu gesperrten Seiten führen.
Außerdem kommt hinzu, dass es keine öffentliche Kontrolle gibt - niemand kann nachprüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht, wenn er dabei eine Straftat begehen muss. Das wäre z.B. Aufgabe von Journalisten.
Rechtsstaatlichkeit wird überhaupt nicht gewährleistet, weil das BKA als Behörde gleichzeitig Ermittler, Ankläger und Richter ist. Das BKA entscheidet ganz alleine, welche Domains auf der Liste landen und welche nicht.
Zitat von
Luckie:
Hinzukommt, dass das LKA was ganz anderes sagt. Zum Beispiel dass es keine Kinderpornoindustrie und der gleichen gibt.
Hinzu kommt, dass der Großteil der Server, die auf den Sperrlisten stehen, in Nordamerika, Australien und in der EU stehen. Das macht über 90% aus. Der Grund ist recht simpel: Die Internetverbindungen sind da am schnellsten und die eigene Kontrolle über die Inhalte ist leichter umzusetzen.