Zitat von
Torpedo:
Sie müssen nicht argumentieren, sie ändern einfach die Gesetze.
Zitat von
jaenicke:
Wobei das beim Grundgesetz nicht ganz so einfach wird. Aber möglich ists ja trotzdem. Aber der Wesensgehalt darf ja nicht verändert werden. Naja, eigentlich...
Das wird nicht so einfach. §79 Abs. 3 verhindert Änderungen der Paragraphen 1-20 GG und an sich selbst - Rechtswissenschaftler sind sich übrigens einig dass das Wasserdicht ist.
Änderungen an §1-20 können also nur durch wählen einer neuen Verfassung auser Kraft treten (weil dann das gesmate Grundgetz außer Kraft tritt)