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Luckie:
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Zur Verteidigung gegen diese Kritik schreibt das Kabinett klipp und klar, dass "die Vorschrift auf eine Handlungspflicht ausgerichtet ist, nicht auf einen Erfolg".
Äh ja. Im nächsten Winter, wenn Glatteis ist, stelle ich auch einen Salzstreur auf den vereisten Bürgersteig. Meine Handlungspflicht habe ich damit getan, die Ausrichtung auf Erfolg war nicht gefordert.
Falsch, Micha. Der Salzstreuer wird nicht helfen, da laut entsprechenden Verordnungen einwandfrei gewährleistet sein muss, dass man den Weg nutzen kann. Die Pflicht zum Erfolg ist also klar vorgegeben. Du fährst also besser, wenn du deinen Teil des Weges absperrst, so dass ihn keiner mehr benutzen kann. Entspricht der Handlungspflicht und führt nebenbei sogar auch noch zum Erfolg.