Und es geht weiter:
Kinderporno-Sperren: Provider sollen Nutzerzugriffe loggen dürfen
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Dem Text des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge sollen die Zugangsanbieter die geplanten Stopp-Seiten nun selbst hosten. Außerdem dürfen sie Zugriffs-
IP-Adressen erheben und auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden weitergeben.
Das widerspricht dem ersten Entwurf, der besagte, dass keine
IP-Adressen mitgeloggt werden.
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Einbezogen werden sollen zudem nicht nur kinderpornographische Darstellungen an sich, sondern auch Webseiten, "deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen". Falls nach Inkrafttreten der Regelung auch Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks.org aufgrund der bereits wiederholt erfolgten Veröffentlichung von Sperrvorgaben anderer Länder von Anfang an auf die schwarze Liste aufgenommen würde, könnten somit auch Nutzer dieser Seiten auf dem Umweg über die Provider ins Visier der Strafverfolger geraten.
Es wird dem Bürger also jegliche Möglichkeit genommen zu kontrollieren, was gesperrt wird. Zudem fungiert das BKA, von dem die Listen erstellt werden, gleichzeitig als Kontroll- und Exekutivorgan. Dies widerspricht der Gewaltenteilung.
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Zur Verteidigung gegen diese Kritik schreibt das Kabinett klipp und klar, dass "die Vorschrift auf eine Handlungspflicht ausgerichtet ist, nicht auf einen Erfolg".
Äh ja. Im nächsten Winter, wenn Glatteis ist, stelle ich auch einen Salzstreur auf den vereisten Bürgersteig. Meine Handlungspflicht habe ich damit getan, die Ausrichtung auf Erfolg war nicht gefordert.