Kann sein, aber mich hat dieser Teil in den Lizenzbestimmungen etwas stutzig gemacht:
Zitat:
2.2 Lizenz für Testversionen
[...]
PROGRAMME, DIE SIE WÄHREND DES EVALUIERUNGSZEITRAUMS ERSTELLT HABEN, BENÖTIGEN DAS PRODUKT MÖGLICHERWEISE FÜR DIE AUSFÜHRUNG. NACH ABLAUF DES EVALUIERUNGSZEITRAUMS FUNKTIONIEREN DIESE PROGRAMME MÖGLICHERWEISE NICHT MEHR.
Ich werde es ja in 20 Tagen sehen, was dann passiert. Außerdem gibt es ja auch eine Interpretation von "kommerzieller Nutzung", die in der Veröffentlichung von Software außerhalb von Foren wie diesem hier einen kommerziellen Nutzen in Form von Werbung sieht. Von daher würde die Veröffentlichung auf meiner Seite gegen die Lizenzbestimmungen der Trial verstoßen. Aber da die Vollversion bestellt ist, und die Programme in der Form relativ geringen Nutzwert haben, würde ich sagen, dass man da ein Auge zudrücken kann.
The angels have the phone box.