Aus der Rubrik: "Wir basteln uns Verdächtige"
http://www.lawblog.de/index.php/arch...siert-polizei/
Ich mag ja die Begründung
Zitat:
Aus dem Umstand, dass der Betreffende auf das Weblog verweist, in dem die Sperrliste auf Wikileaks verlinkt wird, wird der Schluss gezogen, er habe auch auf der Sperrliste verzeichnete Seiten angesurft, so dass sich Kinderpornos zumindest im Zwischenspeicher seines Computers befinden dürften.
So absurd denken kann man vermutlich nur als Jurist?
Bitte nicht falsch verstehen, es wurde schon oft davor gewarnt, dass diese Sperrliste im Netz auftauchen könnte und bei den entsprechenden Personen wie ein
Einkaufsführer angesehen werden könnte. Und genau das ist passiert. Dass man aber eine Hausdurchsuchung bekommt, weil man auf einen Blog verweist, der wieder auf Wikileaks verweist, die das eigentliche Dokument enthält, ...