Und es geht weiter:
"Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung"
Zitat:
Die vom Kabinett beschlossene Novellierung erweitert die Möglichkeiten der Anbieter von Telemediendiensten, die zuvor nur Verbindungsdaten speichern durften. Sie sollen nun zum Schutz ihrer Anlagen vor Angriffen mit Schadprogrammen oder vor Störungen der Erreichbarkeit von Telemedienangeboten auch Nutzungsdaten speichern und analysieren dürfen. Ist der Angriff auf die Technik abgewehrt, müssen diese Daten rückstandsfrei gelöscht werden. Das gilt auch für die beim BSI gespeicherten Kommunikationsinhalte.
Und morgen heißt es dann wieder: "Ja, wenn wir die Daten schon mal haben, ..." Genau wie damals bei den Mautbrücken, die ja nur zum abrechnen der Maut benutzt werden.