Es gibt kein Gesetz, dass das Parsen von
HTML-Seiten verbietet. Das Urheberrecht würde erst dann ziehen, wenn 1. die Inhalte schöpferischer Natur sind (und das sind Besetzungslisten wohl eher nicht) und 2. diese Inhalte veröffentlicht werden. Das Urheberrecht an einem Cover hat auch nicht Amazon, sondern der Hersteller der DVD, Amazon hat an dieser Stelle das Nutzungsrecht vom Hersteller erworben und darf daher auf ihrer Seite diese Informationen zur Verfügung stellen.
Unabhängig vom Urheberrecht oder anderen Gesetzen gibt es noch Nutzungsvereinbarungen oder Lizenzrechte. Und da kann Amazon sehr wohl das Parsen von Amazon-Seiten verbieten und auf die veröffentlichte
API verweisen.
Wie die Rechtsprechung in so einem Verstossfall aussieht, kann ich nicht sagen, erinnere mich aber an einem Fall bei dem ein Programm die ebay-Seiten geparst hat und der Autor deswegen von ebay vor den Kadi gezerrt worden ist (wenn ich mich recht erinnere hat ebay verloren, kann mich aber auch täuschen)
Auch wenn iron jetzt eine Lösung hat, bedenken sollte er an der Stelle, dass Amazon auch die Seite vollkommen anders aufbauen kann und damit seine Lösung nicht mehr funktioniert, die
API wird aber nicht so schnell geändert.