Zitat:
Eine Möglichkeit, die gerade sehr in Mode ist: Man muss zusehen, dass man immer die benutzerdefinierte Installation wählt, denn ansonsten bekommt man solche Software untergeschoben. Ich bezweifle sehr stark, dass so eine Machenschaft legal ist. Man muss darauf achten, dass der Nutzer während des Installationsvorganges sichtbar auf die Installation aufmerksam gemacht wird.
ja das ist wohl wahr, da gibt es diverse anbieter und je nachdem
in welchem land man selbst lebt muss man dabei natürlich aufpassen
was genau man in seine eigene software mit einbindet.
aber ich denke die genannten beispiele sind soweit legal,
zumal sie in diversen größeren kostenlosen applikationen eingesetzt werden.
darüber hinaus findet der installationsprozess der adware meist gesondert statt,
d.h. der user muss den vertragsbestimmungen und der installtion erneut zustimmen.
wie dem auch sei, natürlich muss man immer abwägen was man seinen usern zumuten kann.
speziell bei kleineren anwendungen bei denen sich ein verkauf de facto nicht lohnt
ist das einbinden von werbung, adware oder spendenaufrufen sicher eine sache
mit der man sich auseinandersetzen sollte, sofern man mit seiner software
ein wenig geld verdienen möchte.
wobei die option von shmia (punkt 5) evtl auch reizvoll sein kann,
kommt natürlich ganz auf den anwendungszweck der software an.
am verbreitesten scheinen mir aber die auftragsarbeiten zu sein,
so wie ich das aus den beiträgen der anderen rausgelesen haben.
diesbezüglich gibt es ja auch diverse portale mit stellenausschreibungen.
wie z.b.
www.rentacoder.com www.getafreelancer.com www.myhammer.de
um nur einige zu nennen. allerdings ist dort die konkurenz aus den
billiglohnländern sehr groß, was die preise erheblich drückt
und es dauert auch eine weile bis man sich dort einen namen gemacht hat.
aber das ist natürlich überall so.