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Das umstrittene BKA-Gesetz ist im Bundesrat vorerst gescheitert. Bei der Abstimmung über das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz kam am Freitag wegen zahlreicher Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit zustande. Auch für die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand sich keine Mehrheit. Es liegt jetzt an der Bundesregierung oder dem Bundestag, ein Vermittlungsverfahren einzuleiten, um doch noch einen Kompromiss zu erzielen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) warb im Bundesrat nochmals nachdrücklich für das Gesetz. Damit soll das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorbekämpfung neue Kompetenzen erhalten und erstmals auch vorbeugend ermitteln dürfen. Hauptstreitpunkte sind die im Eilfall auch ohne richterliche Anordnung vorgesehenen Online-Durchsuchungen von Computern und das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten.