Zitat von
Harry M.:
... soll lediglich eine Eizelfallentscheidung bei Privatkunden werden die unbedingt Ihre Kiste aus der Werkstatt haben wollen und die Kosten nur auf Ratenzahlen oder Rechnung, weil es nicht anders geht. Stunden, Harz-VI Empfämger und so weiter, Alleinerziehnde usw. Was glaub Ihr wenn ich einen Privatkunden ein reparieren Rechner mit gebe - auf Rechnung - den sehe ich nicht wieder.
Und genau für diesen Fall ist dein Vorgehen mehr als Fraglich ob dies Rechtmäßig ist oder Computersabotage darstellt. Ich denke hier müsstest du VOR der Reparatur im Vertrag einen entsprechenden vom Rechtsanwalt abgesegneten Passus haben. Die Frage ist ob das überhaupt in diesem Fall möglich wäre. Hast du dich Rechtlich schon abgesichert?
Windows Vista - Eine neue Erfahrung in Fehlern.