habe mir das ganze gerade nochmal durchgelesen und finde, daß mein Vorschlag nach wie vor Dein Problem löst.
Ich würde jeder Firma was husten, wenn sie mir nicht auf Anforderung eine Rechnung druckt, ganz egal ob ich bar, per Lastschrift/Überweisung/Kreditkarte oder in Naturalien zahle. Geschäftsvorgang ist Geschäftsvorgang und eine Rechnung ist die Dokumentation dessen. Wenn ich mich nun entschließe, bar zu zahlen, dann möchte ich
zusätzlich eine Quittung über die ordnungsgemäße Begleichung der Rechnung haben! Diese Quittung kann von mir aus Bestandteil der Rechnung sein (Vermerk: Betrag bar erhalten am: Datum - Stempel - Wilhelm).
Aus diesen Überlegungen heraus, gehört 'ne Rechnung erzeugt, wenn ein Geschäft getätigt wird. Aus dem Leben scheidet eine solche Rechnung buchhalterisch wahlweise durch Bezahlung (Habenbuchung) oder Rückabwicklung (Stornobuchung).
Zu der von Dir angesprochenen Problematik der Gebühren: Man kann auch eine Rechnung mit dem Quittungsvermerk über die Kasse Buchen. dann gibt man nur die anderweitig zu zahlenden Rechnungen in das Mahnwesen.
Also 3 Varianten als Orga-Anweisung für Deinen Kunden:
Code:
1. Rechnung normal:
Ausdruck Rechnung und Rechnung'
Rechnung -> Ablage für Postausgang
Rechnung' -> Ablage für Mahnwesen Steuerbüro
2. Rechnung mit Quittungsvermerk:
Ausdruck Rechnung und Rechnung'
Geld <- Kunde
Rechnung -> Kunde
Rechnung' -> Ablage für Barverkauf (wo vorher die Quittungen lagen)
3. Rechnung normal - Kunde kommt unverhofft bar zahlen
Ausdruck Rechnung und Rechnung'
Rechnung -> Ablage für Postausgang
Rechnung' -> Ablage für Mahnwesen Steuerbüro
Geld <- Kunde
Rechnung <- Ablage für Postausgang
Rechnung -> Kunde
Ausdruck Quittung und Quittung' zur Rechnung
Quittung -> Kunde
Rechnung' <- Ablage für Mahnwesen Steuerbüro
Rechnung' und Quittung' zusammentackern (Bundle machen)
Bundle -> Ablage für Barverkauf (wo vorher die Quittungen lagen)