Zitat von
Balu der Bär:
Zitat von
3_of_8:
Relevant ist, wie es eingesetzt werden kann.
Man nem Schraubenschlüssel KANN ich auch jemanden umbringen. Soll das Ding nun unters Waffengesetz fallen?
Den Schraubenschlüssel gibt es bereits und man darf ihn bereits nutzen, um schrauben rein- und rauszudrehen. Manchmal darf man ihn auch als Hammer missbrauchen und einen Nagel in eine Wand klopfen, wenn man gerade keinen Hammer hat. Auf unsere Welt projeziert wäre der Schraubenschlüssel unsere Polizei.
Die Bundeswehr ist eher mit einem Maschinengewehr zu vergleichen: Besser, man verstaut sie in einer Kiste ganz hoch oben in einem stark verschlossenen Schrank - oder demontiert sie gar. Diese Gesetzesänderung ist die Monition für das Gewehr und mit der Grundgesetzänderung holt man die Waffe aus dem Schrank und lädt sie. Und wenn der Jagdunfall passiert ist, dann tuts einem plötzlich Leid.
Zitat:
Natürlich. Dafür gibt es Regularien.
Diese Regularie gab es bereits, und zwar das Verbot der Bundeswehr, Militärwaffen zu verwenden (ich stütze mich dabei einfach mal mangels Detailwissen auf die Äußerung Wiefelspützs, da sie mir aufgrund des GG-Artikels einleuchtend erscheint).
Bei solchen Situationen kann man leicht zum Verschwörungstheoretiker werden... Ständige Panikmache vor dem "Terrorismus", Soldatentraining in Afghanistan, ständige militärische Aufrüstung,
Anti-Terror-Gesetze und nun erlaubt man der Bundeswehr Kampfjets, Schlachtschiffe, Panzer und Maschinengewehre einzusetzen. Bei dem Gedanken belass ich es jetzt einfach mal.