Zitat von
messie:
Schadensersatzansprüche sind allgemein ausgeschlossen, weil das ja nicht abschätzbar wäre.
Wer hat Dir denn das erzählt? Das stimmt so nicht. Selbst mit dem besten Haftungsausschluß, egal ob kommerziell oder nichtkommerziell, wirst Du keinen Persilschein im deutschen Recht bekommen, der auch grobe Fahrlässigkeit und Fahrlässigkeit vollständig ausschließt. Insbesondere wenn aus Fehlern finanzielle Verluste, Verletzungen etc. folgen.
@Bernhard: Ich würde es so machen: Weise den Hersteller darauf hin, das es Deiner Ansicht nach ein Anwendungsfehler ist und -warum- Du dort arabischen Text einfügst. Bitte um entsprechende Eskalation im Rahmen des Supportvertrages, damit ggf. ein Vorgesetzer sich damit auseinandersetzt. Damit der Druck aus "wir kündigen sonst Ihren Supportvertrag" genommen wird, frage nach, warum genau dies der Fall sein sollte. Eine einseitige Kündigung des Supportvertrages kann unzulässig sein, insbesondere wenn der Hersteller ein Monopol auf den Support hat (hier wäre der Support u.U. einklagbar).
Ich würde in 2. Stufe mich an entsprechende Fachhandelspresse (ComputerPartner oder andere Channelmagazine) wenden.
Gruß Assertor